Unternehmen müssen stetig wachsende Anforderungen an ihre Rechnungslegung umsetzen. Neben der jeweiligen lokalen Rechnungslegungsvorschrift werden oft zusätzliche Einzelabschlüsse und Berichterstattungen gefordert, z. B.:

  • aus steuerlichen Vorschriften (Steuerbilanz)
  • aufgrund internationaler und nationaler Vorgaben (IFRS und Local GAAPs)
  • aus aufsichtsrechtlichen Regelungen (z.B. Solvency II)

In einem SAP-System können parallele Rechnungslegungsszenarien auf verschiedene Arten abgebildet werden. So können Bewertungen und Abschlussarbeiten eines Buchungskreises sowohl nach einer lokalen Rechnungslegungsvorschrift als auch nach einer zweiten (parallelen) Rechnungslegungsvorschrift durchgeführt werden, z. B. nach der Rechnungslegungsvorschrift des Konzerns. Nachfolgend stellen wir die 4 Lösungsansätze kurz vor:

1. Buchungskreisbasierte Lösung

Für die parallele Rechnungslegung wird ein weiterer Buchungskreis angelegt. Diese Lösung ist dann relevant, wenn ein Nettoverfahren (d.h. nur in führendem BUKRS werden die vollständigen Geschäftsvorfälle erfasst) abgebildet werden soll.

2. Special-Ledger-Lösung

Bei dieser Lösungsvariante wird ein zusätzliches Ledger angelegt, das die Vorgänge ebenso wie das Hauptbuch übernimmt und fortschreibt. Die Komponente FI-SL muss dafür eingerichtet werden.

3. Kontenplanbasierte Lösung

Die Bewertungsunterschiede werden über unterschiedliche Konten abgebildet. Es gibt hierzu sowohl gemeinsame als auch zusätzliche (spezifische) Konten.

4. Parallele Rechnungslegung im neuen Hauptbuch

Das Prinzip der Abbildung der parallelen Rechnungslegung im neuen Hauptbuch versucht die Vorteile der Kontenlösung und die der Ledger–Lösung des alten Hauptbuchs zu vereinen. In der Hauptbuchhaltung können Sie mehrere parallele Hauptbücher führen, um z. B. nach mehreren Rechnungslegungsvorschriften bilanzieren zu können. Jedes Ihrer benötigten Hauptbücher legen Sie in Form eines Ledgers an.

Bei der Ledgerlösung im neuen Hauptbuch werden alle Buchungen ohne Bewertungsunterschiede in das führende Ledger im jeweiligen Buchungskreis gebucht. Bewertungsbuchungen, die nur für eine spezifische Rechnungslegungsvorschrift gelten, erfolgen explizit in das jeweilig dafür vorgesehene, parallele und nicht führende Ledger.

Ledgerlösung:

Welches der optimale Ansatz für das eigene Unternehmen ist, lässt sich nicht ohne weiteres beantworten.

Weitere Informationen zur Abbildung der parallelen Rechnungslegung finden Sie hier.