Sollten Sie den SEPA Stichtag nicht einhalten können, werden Sie teilweise vom üblichen Zahlungsverkehr ausgeschlossen.

Die gute Nachricht: Ist die IBAN des Unternehmens bekannt, werden eingehende Zahlungen dem Konto gutgeschrieben.

Lastschriften und Zahlungsausgänge hingegen können nur noch im SEPA-Format beauftragt werden. Die Folgen: Lieferantenrechnungen, Steuern, Abgaben, Verpflichtungen gegenüber anderen öffentlichen Stellen sowie Löhne oder Gehälter werden nicht pünktlich bezahlt.

4 Sofortmaßnahmen, die Ihnen helfen:

1. Überweisungen manuell ausführen:

Müssen Sie nur wenige Zahlungsvorgänge durchführen, können Sie dies manuell erledigen.
Entweder Sie füllen ein Überweisungsformular aus Papier aus oder nutzen Online-Banking.

In beiden Fällen muss Ihnen jedoch die IBAN des Zahlungsempfängers bekannt sein.
Nachteile: Kosten für Gebühren, Zeitaufwand.

2. Eilige Überweisungen über das Privatkonto tätigen:

Kennen Sie die IBAN des Geldempfängers nicht, können sie dringende Überweisungen als Privatperson im Auftrag des Unternehmens durchführen.

Allerdings sollten Sie das Vorgehen genau dokumentieren, um steuerrechtliche Problem zu vermeiden, wenn sie später den Betrag vom Firmen- auf das Privatkonto überweisen.

3. Auf Konverter und Bankservices zurückgreifen:

Haben Sie viele Überweisungen zu tätigen oder nimmt die Umstellung eine längere Zeitspanne in Anspruch, sollten Sie vorübergehend auf Services der Banken zurückgreifen.
Viele Banken bieten ihren Kunden Konverter an, der die alten Überweisungsformate in das neue SEPA-konforme Format umwandelt.

Nachteile: Zusätzliche Arbeit, Preis des Konverters, Gebühr je umgesetzter Überweisung.
Nimmt die Bank die Umsetzung direkt vor, müssen Sie mit höheren laufenden Kosten rechnen.

4. Lastschriften via Online-Banking abwickeln:

Auch für Lastschriften können Sie auf Online-Banking zurückgreifen, Papierformulare hingegen sind nicht möglich.

Technisch kann die Umstellungszeit also einfach überbrückt werden, rechtlich hingegen gibt es einige Herausforderungen:

  • Bisherige Lastschriftermächtigungen sind nicht mehr anerkannt, sie müssen korrekt sowie rechtlich gültig in SEPA Mandate überführt werden
  • Bei der Nutzung von SEPA Firmenmandate sind diese vollständig neu zu beschaffen
  • Liegen die SEPA Mandate rechtlich gültig vor, muss 14 Tage vor dem Lastschrifteinzug eine Vorababkündigung verschickt werden
  • Die Vorlaufzeiten für die Abgabe der Lastschriften bei der Bank des Zahlungsempfängers sind einzuhalten.

Erst nach Abschluss dieser Zwischenschritte kann in einer Übergangslösung die Lastschrift manuell über das Online-Banking oder mit einem Konverter ins SEPA Format gebracht werden.