Schwerbehindertenanzeige Arbeitgeber
Im Report Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter) (RPLEHAD3) wurden aufgrund der SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 einige Anpassungen vorgenommen.
Z4-Meldungen von Gehalts- und Rentenzahlungen
Zahlungen an und von Gebietsfremden sind nach der Deutschen Außenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank zu melden, wenn sie über 12500 EUR betragen. Als Alternative zu den entsprechenden Reports des Finanzwesens (RFAWVZ40 und RFAWVZ40N), wird der HR-Report Z4- Meldung von Gehalts- und Rentenzahlungen (RPCZ4VD0) bereitgestellt, der gegebenenfalls auch in einem HR-Only-System verwendet werden kann.
Der Report RPCZ4VD0 wertet die Überweisungsdaten (Tabelle BT) der Abrechnungsergebnisse aus und erzeugt aus den relevanten Daten CSV-Dateien mit Z4-Meldungen. Diese könnten (analog zu den FI-Reports) im AMS-Portal der Deutschen Bundesbank hochgeladen werden.
Um diese Funktionalität zu nutzen, sind vorab Customizingaktivitäten durchzuführen.