Rechengrößen in der Sozialversicherung
Zum 01.01.2014 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung.

Konstante Werte 2014

RVBGM Monatliche Bezugsgröße West2.765,00
RVBOM Monatliche Bezugsgröße Ost2.345,00
KVJAE KV-Jahresarbeitsentgeltgrenze 53.550,00
KVBGJ KV-BBG jaehrlich 48.600,00
KVBOJ KV-BBG jaehrlich Ost 48.600,00
PVBGJ PV-BBG jaehrlich 48.600,00
PVBOJ PV-BBG jaehrlich Ost 48.600,00
RVBGJ RV-BBG jaehrlich 71.400,00
RVBOJ RV-BBG jaehrlich Ost 60.000,00
RKBGJ Knappschaft RV-BBG jaehrlich 87.600,00
RKBOJ Knappschaft RV-BBG jaehrlich Ost 73.800,00
AVBGJ AV-BBG jaehrlich 71.400,00
AVBOJ AV-BBG jaehrlich Ost 60.000,00
RVGVB SVBG 20% Bezugsgröße 553,00
RVGOB SVBG 20% Bezugsgröße Ost 469,00
RVMGB SVBG 80% Bezugsgröße 2.212,00
RVMOB SVBG 80% Bezugsgröße Ost 1.876,00
KVBGR KV-Rentner 1/20 Bezugsgröße 138,25
KVBOR KV-Rentner 1/20 Bezugsg. Ost 138,25

DEÜV – Verkürzung der Abgabefrist für Jahresmeldungen
Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen für das Vorjahr wird vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar vorgezogen (BUKNeuorganisationsgesetz).
Einmalzahlungen, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, werden per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet.

Das Eingabefeld Zuschuss Mutterschaftsgeld im Erstattungsverfahren AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) bei der Verwendung des Infotyps Elektronischer Datenaustausch (0700) mit Subtyp DBZU (AAG Mutterschaft) fällt weg.
Die Ermittlung dieses Feldes erfolgt entweder vollmaschinell in der Abrechnung oder in dem Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (0014) bzw. in dem Infotyp Ergänzende Zahlung (0015) mit einer Vorgabe eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Musterlohnart O450). Bei beiden Alternativen sind Aktivitäten zum Jahreswechsel notwendig.

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG )- Neue Datensatzversion
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Erstattungsanträge in der neuen Datensatzversion 03 übertragen werden. Aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 01.02.2014 hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung entsprechend angepasst. Folgende Änderungen wurden daher am Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) vorgenommen:

  • Die Felder für IBAN und BIC wurden zu Mussfeldern.
  • Die bisherigen Mussfelder Kontonummer (KTO) und Bankleitzahl (BLZ) wurden zu Reservefeldern, die nicht mehr gefüllt werden.

Beitragsnachweis – neue Datensatzversion
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Beitragsnachweise in der neuen Datensatzversion 10 übertragen werden.
Beachten Sie, dass diese Änderungen unbedingt vor der Erstellung des Beitragsnachweises für den Januar 2014 enthalten sein müssen.

Redesign Beitragsnachweis – Ausgangsverfahren
Aufgrund des zukünftigen Meldeverfahrens Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung wurde ein Redesign des Beitragsnachweises nötig. In diesem Meldeverfahren müssen die Beitragsnachweise so gemeldet werden, wie sie ursprünglich erstellt und übermittelt wurden. Dies setzt eine Speicherung der Beitragsnachweise auf der Datenbank anstelle in einer TemSe-Datei voraus.Ein Umstieg auf das neue Verfahren ist bis Juni 2014 erwünscht. Wenn keine neue Datensatzversion kommt, wäre eine Unterstützung des alten Prozesses bis Ende 2014 möglich.

Die für den Ablauf des neuen Ausgangsverfahrens für den Beitragsnachweis erforderlichen Reports finden Sie im SAP Easy Access unter SAP Menü -> Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> Sozialversicherung -> Ausgangsmeldungen (Arbeitgeber -> KK) -> Beitragsnachweis (neu).