Neuer Programmablaufplan
Für die Steuerberechnung ab 2014 wird ein neuer Programmablaufplan mit folgenden Änderungen (BMF – veröffentlichter Entwurf vom 08.10.2013) ausgeliefert.
- Anhebung des Grundfreibetrags auf 8354 Euro
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
- Anhebung des Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung auf 56%
Der Beitragssatz in der Rentenversicherung beträgt 18,9%.
Da die Gesetzgebung bezüglich der Steuerberechnung noch nicht abgeschlossen ist, sind noch Änderungen möglich.
Lohnsteuerbescheinigung
Es wird ein neues Formular HR_DE_LSTB_14 ausgeliefert.
Für die Erstellung der Daten für Bescheinigungszeiträume ab 2014 gelten folgende Änderungen:
- Es wird nur noch die Bescheinigungsart ELStAM erstellt. Die Besondere Lohnsteuerbescheinigung entfällt.Fortan gibt es also nur noch eine Bescheinigung.
- Das Kennzeichen M wird gemäß der Reisekostenreform 2014 auf der Lohnsteuerbescheinigung erzeugt.
- In Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) wird zurückgeforderter Arbeitslohn, der im Zuflussjahr ermäßigt besteuert wurde, bescheinigt.
- In Zeile 24 – 26 (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) werden bei freiwillig und privat Versicherten immer die vollen Beiträge und Zuschüsse angegeben, auch wenn steuerfreier Arbeitslohn vorliegt.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Wann werden die Freibeträge mit ELStAM geliefert ?
Freibeträge, die im Oktober fürs Folgejahr beantragt werden, werden mit der Oktoberliste Anfang November geliefert gültig ab 01.01.
Freibeträge, die im November fürs Folgejahr beantragt werden, werden mit der Novemberliste Anfang Dezember geliefert gültig ab 01.01.
Freibeträge, die im Dezember fürs Folgejahr beantragt werden, werden mit der Dezemberliste Anfang Januar geliefert gültig ab 01.01.
Da mit der Dezemberliste Anfang Januar noch viele ELStAM Sätze fürs Vorjahr geschickt werden, empfehlen wir ausdrücklich, für die nachfolgende Abrechnung entweder für alle Arbeitnehmer das Steuerjahr offen zu halten oder für die Arbeitnehmer, für die ein ELStAM Satz fürs Vorjahr kommt, das Steuerjahr wieder zu öffnen!