Zahlungen von mehr als 12500 EUR an und von Gebietsfremde sind laut Außenwirtschaftsverordnung an die Deutsche Bundesbank zu melden. Hier sind auch die Gehalts- und Rentenzahlungen an Mitarbeiter bzw. Rentner, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben mitinbegriffen. Z1-Meldungen fallen somit weg.
Report RPCZ4VD0 können Sie über die Transaktion PC00_M01_Z4 aufrufen.
Ab Support Package SAPK-60470INSAPHRCDE bzw. SAPK-600A4INSAPHRCDE finden Sie die Transaktion im SAP Menü.
Hinweis 1952319 – Z4-Meldungen Nachtrag 2 – Doku/IMG/Bereichsmenü