Zum Jahreswechsel wurde Verarbeitungsklasse 26 um die Ausprägung 7 (Kennzeichen M) erweitert. Diese Schlüsselung sorgt dafür, dass in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 2 M angedruckt wird. Sobald in einem Kalenderjahr die erste steuerfreie Mahlzeit (vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten) während einer Auswärtstätigkeit vorliegt, ist in der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe M anzugeben.
Bisher gab es jedoch keine Möglichkeit die Ausprägung 4 (addieren in /442) und die neue Ausprägung 7 zeitgleich zu pflegen.

Mit Hinweis 1967581 – Reisekosten ab 2014: neue Ausprägung der Verarbeitungsklasse 26 8 wird die Verarbeitungsklasse um eine Komponente erweitert. Die neue Ausprägung 8 vereint sozusagen Ausprägung 4 und 7.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.