Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte ist nun Pflicht. Nach der Einführungszeit gibt es bei vielen Personalsachbearbeitern/innen immer noch Unsicherheiten hinsichtlich Meldungen im System oder aufgrund von Rückmeldungen seitens der Finanzverwaltung (Verfahrenshinweise).

Wir können Ihr Team unterstützen!

Folgende Punkte würden wir mit Ihnen zusammen durchgehen:

  • – Erläuterung des Verfahrens
  • – Bereits bekannte Probleme
  • – Analyse der aktuellen (Problem-) Meldungen
  • – Hilfestellungen für eigenständige Vorgehensweise bei künftigen Meldungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir helfen Ihnen weiter!