Bis zum 01.01.2015 sollen voraussichtlich nachfolgende Änderungen hinsichtlich des Qualifizierten Meldedialogs zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen umgesetzt werden. Genaueres wird vermutlich nach der nächsten Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Mitte des Jahres bekannt gegeben werden.

Laut des aktuellen Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums soll der Sozialausgleich aus dem Gesetz genommen werden.

Weiterhin sollen GKV-Monatsmeldung fakultativ abgegeben werden, es sei denn die Beitragsbemessungsgrenze wurde aufgrund von Mehrfachbeschäftigung überschritten.

Die Prüfung auf Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Mehrfachbeschäftigung soll künftig erst nach einer Abmeldung oder einer Jahresmeldung erfolgen. Grundsätzlich soll diese dadurch nur mehr einmal vorgenommen werden, was sich positiv auf den Arbeitgeberaufwand auswirkt, da dadurch Rückrechnungen in der Personalabrechnung entstehen können.

Wie auch der Sozialausgleich soll auch die die Prüfung der Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigung nicht weiter im Gesetz enthalten sein. Grund hierfür ist die Seltenheit mit welcher solch eine Situation eintritt.