Oft wird nachgefragt, warum mehrere Überweisungen für 1 Anlageinstitut pro Personalnummer auf dem Entgeltnachweisformular angedruckt werden (siehe Bild).
Der gesplittete Andruck beruht auf der Tatsache, dass Anlageninstitute bei Einzelüberweisungen im Verwendungszweck ein weiteres Attribut (steuerfrei, pauschal, individual) fordern.
Seit 2005 können dies bis zu vier einzelne Überweisungen sein.