Am 05./06.03.1985 die Spitzenverbände mit dem Titel 10. Auszahlung von Sonderzuwendungen während des Bezugs von Krankengeld bei Versicherten nach SVBG ist eine Einmalzahlung zu folgendem Ergebnis:
Das Mindestarbeitsentgelt muss dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (bisheriges Kalenderjahr) für den entsprechenenden Zeitraum gegenüberzustellen.
Übersteigt die Differenz den Betrag der Sonderzuwendung, so können von der Sonderzuwendung keine Beiträge mehr erhoben werden. Ist der Betrag der Sonderzuwendung dagegen höher als die Differenz, dann unterliegt der übersteigende Teil der Sonderzuwendung der Beitragspflicht.
Es ist nun neu, dass diese Regelung nicht nur bei Einmalzahlungen während des Bezugs von Krankengeld zu beachten ist, sondern auch bei Einmalzahlungen, wenn im Zuordnungsmonat keine Mindestbemessungsgrundlage in Ansatz gebracht wird, wie etwa bei unbezahltem Urlaub.
Mit Hinweis1989283 – Behinderte Menschen: Einmalzahlungen während Abwesenheiten wird die Teilapplikation SVB0 angepasst. Außerdem ist eventuell eine Zwangsrückrechnung erforderlich.
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