2014 wurden gesetzliche Änderungen hinsichtlich der Abzüge im Reisemanagement ausgeliefert. Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen spezifische Verpflegungspauschalen, welche höher sind als die steuerfreien gesetzlichen Pauschalen, ist auch bei vom Arbeitgeber veranlassten Mahlzeiten der firmenspezifische Abzug höher als der steuerliche.
Es sollen jedoch beide Abzüge – steuerlich und unternehmensspezifische – gleich sein. Hierfür wurde von SAP Hinweis veröffentlicht: 1987277 – Reisekostenrecht 2014: Abzüge unternehmensspezifisch und Abzüge gesetzlich . Die Funktionalität wird nur mit Support Package A7 (Release 600) bzw. 73 (Release 604) ausgeliefert und kann auch dann erst genutzt werden.
Wir unterstützen Sie gerne beim Einspielen der Support Package!