Der Basiszinssatz hat sich geändert. Mit Hinweis 146944 – HR-DPF: Basiszinssatz auf -0,73% wie folgt geändert:
- Zum 01.07.2014 wurde der Basiszinssatz auf -0,73% geändert.
- Zum 01.01.2014 wurde der Basiszinssatz auf -0,63% geändert.
- Zum 01.07.2013 wurde der Basiszinssatz auf -0,38% geändert.
- Zum 01.01.2013 wurde der Basiszinssatz auf -0,13% geändert. (*)
- Zum 01.07.2012 wurde der Basiszinssatz nicht geändert.
- Zum 01.01.2012 wurde der Basiszinssatz auf 0,12% geändert.
- Zum 01.07.2011 wurde der Basiszinssatz auf 0,37% geändert.
- Zum 01.01.2011 wurde der Basiszinssatz nicht geändert.
- Zum 01.07.2010 wurde der Basiszinssatz nicht geändert.
- Zum 01.01.2010 wurde der Basiszinssatz nicht geändert.
- Zum 01.07.2009 wurde der Basiszinssatz auf 0,12% geändert.
- Zum 01.01.2009 wurde der Basiszinssatz auf 1,62% geändert.
- Zum 01.07.2008 wurde der Basiszinssatz auf 3,19% geändert.
- Zum 01.01.2008 wurde der Basiszinssatz auf 3,32% geändert.
- Zum 01.07.2007 wurde der Basiszinssatz auf 3,19% geändert.
- Zum 01.01.2007 wurde der Basiszinssatz auf 2,70% geändert.
- Zum 01.07.2006 wurde der Basiszinssatz auf 1,95% geändert.
- Zum 01.01.2006 wurde der Basiszinssatz auf 1,37% geändert.
- Zum 01.07.2005 wurde der Basiszinssatz auf 1,17% geändert.
- Zum 01.01.2005 wurde der Basiszinssatz auf 1,21% geändert.
- Zum 01.07.2004 wurde der Basiszinssatz auf 1,13% geändert.
- Zum 01.01.2004 wurde der Basiszinssatz auf 1,14% geändert.
- Zum 01.07.2003 wurde der Basiszinssatz auf 1,22% geändert.
- Zum 01.01.2003 wurde der Basiszinssatz auf 1,97% geändert.
- Zum 01.07.2002 wurde der Basiszinssatz auf 2,47% geändert.
- Zum 01.01.2002 wurde der Basiszinssatz auf 2,57% geändert.
- Zum 01.09.2001 wurde der Basiszinssatz auf 3,62% geändert.
- Zum 01.09.2000 wurde der Basiszinssatz auf 4,26% geändert.
- Zum 01.05.2000 wurde der Basiszinssatz auf 3,42% geändert.
- Zum 01.01.2000 wurde der Basiszinssatz auf 2,68% geändert.
- Zum 01.05.1999 wurde der Basiszinssatz auf 1,95% geändert.
Dieser wird bei der Zinsberechnung in manchen Pfändungen / Abtretungen als Sockelprozentsatz zugrunde gelegt. Er ersetzt gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) den Diskontsatz und wurde bis zum 31.12.2001 ggf. im Viermonatsrhythmus (jeweils zum 1.1., 1.5. und 1.9.) angepasst.
Seit 01.01.2002 tritt nun an Stelle des Basiszinssatzes der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§247 BGB). Dieser wird künftig im Halbjahresrhythmus, jeweils zum 01.01. und 01.07. überprüft und ggf. angepasst.
(*) Der Basiszinssatz ist ab 01.01.2013 negativ. Da negative Werte für die Konstante PFDIS nicht vorgesehen sind, muss eine weitere Konstante PFDI2 für negative Werte eingeführt werden.
Gesetzliche Änderung
Die aktuellen Zinssätze finden Sie unter Bundesbank Zinssätze