Mit Inkrafttreten der Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung sind ausnahmslos alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Banken, Unternehmen, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.

Meldungen auf Papier werden daher generell nicht mehr akzeptiert.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ab dem 04. November 2013 der statistische Meldeteil des Formulars „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ nicht mehr eingereicht werden kann.

Durch diese gestzlichen Änderungen, können Anpassungen in Ihrem SAP-System notwendig werden. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

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