Mit dem 01.10.2013 tritt § 4 Nr.1b UStG in Verbindung mit § 17a UStDV in Kraft, der die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen regelt. Dieser Beleg, die Gelangensbestätigung, ist notwendig für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung und nach dem 31.12.2013 verpflichtend.
Da der Nachweis quartalsweise erbracht werden kann, muss die Umsetzung spätestens bis zum 31.03.2014 erfolgt sein.