Einmalzahlungen im Personalwesen: Bonus- und Dividendenzahlungen in SAP

Einmalzahlungen sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnende Zahlungen, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum geleistet wurden. Sie werden dem Abrechnungszeitraum zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden.

Die Verbeitragung von Einmalzahlungen folgt dem Zuflussprinzip.

Ausgehend von dem Betrag der Einmalzahlungen wird pro SV-Sparte ein Bemessungsbrutto Einmalzahlung erstellt, wobei nun die SV-Luft als Bemessungsgrenze dient. Auch hier werden mit Prozentrechnung die Anteile ermittelt.

Die Lohnart für Einmalzahlungen ist Einmalzahlungen SV (/103).

Besonderheiten bei Einmalzahlungen in SAP

Es gibt zwei Ausnahmen, in denen die nachträglich gezahlten Einmalzahlungen nicht nach dem Zuflussprinzip verbeitragt werden:

Bei Wechsel im Sozialversicherungsverhältnis

In folgenden Fällen wird eine nachträgliche Einmalzahlung der letzten Abrechnungsperiode vor dem Wechsel im Versicherungsverhältnis zugeordnet:

  • Zwischenzeitlichen Austritt des Mitarbeiters,
  • Wechsel von SV-pflichtig nach SV-frei,
  • Wechsel von aktiv beschäftigt in den Vorruhestand oder die Rente
  • Wechsel der juristischen Person

Bei Einmalzahlung, die nachträglich zur Korrektur der SV-Verbeitragung aufgegeben wurde

Erhält ein Mitarbeiter nachträglich im Rahmen einer Rückrechnung eine Einmalzahlung (mit der die fehlerhafte Verbeitragung einer Einmalzahlung korrigiert werden soll), dann wird die Korrekturlohnart nach dem Entstehungsprinzip verbeitragt. Eine solche Korrekturlohnart muss in die Sekundärlohnart Einmalzahlung Korrektur SV (/105) kumuliert werden, um nach dem Entstehungsprinzip verbeitragt zu werden.

Im Standard liefert SAP keine Korrektur-Lohnart aus, die in die Sekundärlohnart /105 kumuliert wird. Wir können eine entsprechende Korrektur-Lohnart gerne für Sie anlegen!

Im Hinweis 2125045 finden Sie Informationen zur Handhabung nachträglicher Einmalzahlungen für die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Auszahlung während eines Versorgungsbezugs

Zwischen 01.01. und 31.03. gezahlte Einmalzahlungen sind dem letzten Lohnabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn der Arbeitnehmer schon im Vorjahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war und die Einmalzahlung zum Zeitpunkt der Auszahlung wegen Überschreitens der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen nicht mehr im vollen Umfang für die Beitragsberechnung herangezogen werden kann.

Folgende Voraussetzungen müssen bei Anwendung der Märzklausel zusätzlich erfüllt sein:

  • Der Mitarbeiter muss schon im Vorjahr bei demselben Arbeitnehmer beschäftigt sein
  • Beim Mitarbeiter darf sich der Versicherungsstatus des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahr nicht geändert haben.

Mit der Transaktion PA70 steht Ihnen in SAP ein Massenpflegetool für die Schnellerfassung von laufenden und einmaligen Zahlungen zur Verfügung.

Sie haben im Arbeitsschritt „Lohnarteneigenschaften prüfen“ u.U. für bestimmte Lohnarten eine indirekte Bewertung definiert.

Je nach Modul der indirekten Bewertung (s. Dokumentation des Feldes Modul ) müssen Sie in diesem Arbeitsschritt zusätzliche Anweisungen definieren, damit diese indirekte Bewertung korrekt funktioniert.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter hat im Infotyp Basisbezüge (0008) die Lohnarten „Tarifentgelt“ und „Tarifliche Zulage“. Sie möchten, dass Ihr Mitarbeiter zusätzlich eine Lohnart „Prozentuale Zulage“ bekommt. Diese Lohnart „Prozentuale Zulage“ soll x% der Summe der beiden erstgenannten Lohnarten betragen.

Sie haben für die Lohnart „Prozentuale Zulage“ das Modul PRZNT definiert. Sie müssen nun in diesem Arbeitsschritt festlegen, welche Lohnarten die Basis für die Berechnung der prozentualen Zulage bilden.

Eigentlich dient der Report RPIEZOD0 der Berechnung von Einmalzahlung im Rahmen von Tariferhöhung.

Weiterhin besteht aber auch die Möglichkeit, eine Batch-Input-Mappe zu erstellen, die den Informationstyp ‚Ergänzende Zahlung‘ mit einer entsprechenden Lohnart füllt.

Über die verschiedenen Felder können Sie die Periode für die Einmalzahlung bestimmen, den Betrag, den Namen der aufzugebenden Lohnart sowie den Zeitpunkt der Zahlung bestimmen.

Die Einmalzahlung vermindert sich anteilig für jeden Monat, für den der Arbeitnehmer keine Bezüge von einem Arbeitgeber erhalten bzw. unbezahlt gefehlt hat.

Deshalb müssen Sie alle Abwesenheiten, die einen Anspruch auf Bezüge verhindern, z.B. Erziehungsurlaub, sowie alle die Abwesenheitsarten, für die die Felder ‚Ende Lohnfortzahlung‘ und ‚Beginn‘ und ‚Ende‘ Krankengeldzuschuss von Bedeutung sind spezifizieren.

Somit können sie den Report RPIEZOD0 auch als Massenpflege-Tool für Infotyp 0015 „Ergänzende Zahlungen“ verwenden.

Über eine Batch-Input Mappe generiert dieses Programm die Lohnart für die persönliche Zulage in den Infotyp 0008 (Basisbezüge).

Dazu ist erforderlich, dass zuvor eventuelle Stufensteigerungen durch den Report RPIPSR00 erfolgt sind, und zwar inklusive Abspielen der dadurch erzeugten BI-Mappe.

Ist dies der Fall, erstellt das Programm eine Batch-Input-Mappe, mit der alle Sätze des Infotyps „Basisbezüge“ der ausgewählten Personalnummern um die Lohnart für die persönliche Zulage ab dem Tag, an dem ein Einkommensverlust festgestellt wird, erweitert werden.

Mit diesem Report können Sie Abschlagszahlungen für Sonderzahlungen als Batch-Input-Mappe für den Infotyp „Ergänzende Zahlungen“(0015) errechnen lassen.

Der Report erstellt eine Batch-Input-Mappe für den Infotyp „Ergänzende Zahlungen“(0015), die sie dann abspielen können.

Falls Sie die Mappe zu früh erstellt und abgespielt haben, oder wenn Ihnen aufgrund der Stammdatenpflege mittlerweile genauere Daten vorliegen, dann können Sie den Reportlauf wiederholen und die BI-Mappe erneut abspielen. Bereits vorhandene Beträge werden dann im IT 0015 mit den jetzt neu errechneten Werten überschrieben.

Nachdem Sie die BI-Mappe des Reports abgespielt haben, starten Sie die Abrechnung in dem Monat, für den Sie die SZ-Lohnarten erzeugt haben.  Die Abrechnung berücksichtigt dann die Sonderzahlungslohnarten des IT 0015 als manuelle Vorgabe (=Übersteuerung).

Weitere Hinweise

  • Es können vom Report nur diejenigen Lohnarten für den ausgewählten Abrechnungsmonat neu berechnet werden, die auch von der Personalabrechnung aufgrund des Customizings der Sonderzahlungstabellen erzeugt werden würden. Wenn also keine, oder zu wenig Lohnarten mit der BI-Mappe erzeugt werden, so prüfen Sie die Abrechnung für den besagten Monat im Simulationsmodus.
  • Sonderfälle, die zu anderen als vom Report errechneten Beträgen führen würden, und die über das normale Customizing nicht abbildbar sind, können wie gewohnt im IT 0015 manuell überschrieben werden.