Erhöhung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag zum 01.01.2015 und 01.01.2016

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags zugestimmt.

Das heißt der Grund- und der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld werden bereits ab 01.01.2015 rückwirkend erhöht.

Folgende Anstiege gibt es rückwirkend zum 01.01.2015:

  • Grundfreibetrag: Erhöhung um 118 € auf 8.472 €
  • Kinderfreibetrag: Erhöhung um 114 € auf 7.152 €
  • Kindergeld: Erhöhung um 4 € pro Kind

Lösung

Ankündigung: Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes ab 01.01.2015:

Die steuerliche Neuberechnung erfolgt über den Dezember-Programmablaufplan. Die Entlastung für 2015 wird zusammengefasst in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Dezember 2015 berücksichtig. Die Freigabe ist für Oktober/November 2015 geplant.

Siehe hierzu auch Hinweis 2192870 – Ankündigung: Erhöhung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes ab 01.01.2015.

Erhöhung des Kindergeldes 2015 und 2016:

Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung, die als Familienkasse das Kindergeld auszahlen, sind von der Erhöhung des Kindergeldes betroffen. Sie müssen über eine Rückrechnung das Kindergeld für 2015 neu berechnen.

Informationen hierzu können Sie demnächst dem Hinweis 2192904 – Erhöhung des Kindergeldes 2015 und 2016 entnehmen.

Die weitere Erhöhung für 2016 wird mit dem Jahreswechsel ausgeliefert.