Übertragungsverfahren
Wie bereits bekannt gegeben ändert sich das Übertragungsverfahren für die Daten zu den Krankenkassen. Das E-Mailverfahren ist ab dem 01.01.2016 nicht mehr zulässig. Benutzer des E-Mailverfahrens wurden von den Annahmestellen auf die Einstellung des E-Mail-Verfahrens hingewiesen. Wenn Sie immer noch nicht umgestellt haben bzw. noch Emails von den Annahmestellen erhalten, teilen Sie uns das bitte mit.
Die folgende Übersicht listet die Verfahren und die im SAP-System möglichen Übertragungswege auf:
VERFAHREN | Kommunikationsserver | |
Meldewesen DEÜV | Ja | Bis 31.12.2015 |
Meldewesen DEÜV-Sofortmeldungen | Ja | Bis 31.12.2015 |
Meldeverfahren Betriebsdatenpflege | Ja | Bis 31.12.2015 |
Zahlstellenmeldeverfahren | Ja | Bis 31.12.2015 |
Beitragsnachweise (BNA und BNZ) | Ja | Bis 31.12.2015 |
Meldewesen Berufsständische Versorgungswerke (DEÜV und BV-Beitragserhebung) | Ja | Nein |
Meldewesen Erstattung von AG-Aufwendungen | Ja | Nein |
Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) | Ja | Nein |
Datensatzversionen
Neue Datensatzversionen werden mit den Support Packages zum Jahreswechsel ausgeliefert. Einen Überblick der verschiedenen Meldeverfahren und deren gültigen Datensatzversionen finden Sie unten.
Im Regelfall wird eine Übergangsphase von 01.01.2016 bis 31.03.2016 eingeräumt. Einzige Ausnahme stellt das Entgeltersatz-Meldeverfahren dar. Hier gilt diese Übergangsfrist nicht. Das heißt für alle Verfahren außer EEL, Datensätze mit bisher gültiger Version werden bis dahin angenommen, jedoch erfolgt die Rückmeldung der Krankenkassen mit neuer Version.
VERFAHREN | Datensatzversion | Gültig ab |
Meldewesen DEÜV | 03 | 01.01.2016 |
Zahlstellenmeldeverfahren | 02 | 01.01.2016 |
Meldewesen Berufsständische Versorgungswerke (DEÜV und BV-Beitragserhebung) | 02 | 01.01.2016 |
Meldewesen Erstattung von AG-Aufwendungen | 04 | 01.01.2016 |
Meldeverfahren Entgeltersatzleistungen (EEL) | 08 | 01.01.2016 |
Beitragssatzdatei der ITSG | V5.1 | 01.01.2016 |
Rentenbezugsmitteilungen | 01 | 01.01.2016 |
Keine Übergangsfrist für Meldeverfahren für die Beitragserhebung des berufsständischen Versorgungswerkes und Entgeltersatzleistungen (EEL).
Hinsichtlich des Jahreswechsels möchten wir Sie noch auf weitere Artikel auf unserem HCM Ticker hinweisen: