SAP hat ein neues HCM Support Package veröffentlicht. Wir haben die wichtigsten Inhalte davon kurz und übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Korrekturen und Änderungen im SAP Support Package A9 vom 18.01.2017
Personalmanagement
Personaladministration
2401925 – IT0597: Fehler „Infotyp 0001 für & nicht vorhanden oder unvollständig“
Dieser Hinweis behebt die Fehlermeldung „Infotyp 0001 für & nicht vorhanden oder unvollständig“ (Nachrichtenklasse P2, Nachrichtennummer 839), die im Infotyp Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit (0597) bei einem Zeitraum, der mit dem Eintrittsdatum beginnt, erscheint.
2409076 – IT0118: Ergänzungen von Funktionalitäten im HR Renewal
Mit diesem Hinweis werden folgende Funktionalitäten aus der PA30 auch ins HR Renewal übernommen:
- Das Ankreuzfeld „Aktenabgabe“
- Der Button „IdNr vorschlagen“ in Testsystemen (mit dem Unterschied, dass auf der WebDynpro-Oberfläche der Button nur angezeigt wird, wenn das Feld „IdNr“ leer ist.
- Prüfungen auf das Feld „IdNr“:
- Entspricht die IdNr. derjenigen des Infotyps Steuerdaten D (0012)?
- Wurden zu einer Kindnummer (OBJPS) verschiedenen IdNr. hinterlegt?
- Wurden zu verschiedenen Kindnummern (OBJPS) dieselbe IdNr. hinterlegt?
Zeitwirtschaft
Personaleinsatzplanung
2378994 – Erweiterung des BADI BADI_PTSP_SHIFTS um die Liste der bearbeiteten Organisationseinheiten
Dieser Hinweis liefert eine Erweiterung des BAdI um die Liste der Einsatzkürzel BADI_PTSP_SHIFTS der bearbeiteten Organisationseinheiten.
2401503 – PP61: Mitarbeiterauswahl wird zu häufig zurückgesetzt
Sie verwenden die Transaktion PP61 und verwenden die Mitarbeiterauswahl, um die zu bearbeitenden Mitarbeiter über den Bedarfsverursacher hinaus einzuschränken. Bei Änderungen auf dem Einstiegsbild der Transaktion wird die Mitarbeiterauswahl grundsätzlich verworfen. Dieser Fehler wird mit dem SAP-Hinweis behoben.
Personalabrechnung Deutschland
2405951 – AWV-Z4: Abfindungen separat melden – Auslieferung Customizing
Mit diesem Hinweis werden nun in den Z4-Meldungen Abfindungen getrennt von Lohn- und Gehaltszahlungen mit Leistungskennzahl 854 aufgeführt.
Im Bereich der Personalabrechnung Deutschland liefert das SAP HR SP A9 Änderungen in den nachfolgenden Bereichen:
2325301 – Altersgeld (10): Hinterbliebenenaltersgeld
Mit diesem SAP-Hinweis wird die folgende Erweiterung zum Altersgeld gemäß 2. DRModG Land Hessen sowie gemäß AltGG ausgeliefert:
Festsetzung des Altersgeldes für Hinterbliebene von Altersgeldempfängern
2336814 – Massendruck von Bescheiden erzeugt Fehler NO_RESULT
Dieser SAP-Hinweis behebt beim Erstellen von Bescheiden über den Report RPCDEPBSVANO_MASS_PRINT (Massendruck von Bescheiden) die Fehlermeldung NO_RESULT oder PERIOD_MISMATCH_ERROR.
Am 01.07.2016 tritt das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) in Kraft. Mit diesem SAP-Hinweis werden Erweiterungen zum Standard gemäß diesen gesetzlichen Vorgaben ausgeliefert. Aktiviert werden die unter Lösung genannten Punkte durch das Dienstrechtskennzeichen N2.
2343036 – Versorgungsausgleich: Abbruch der Versorgungsberechnung
Nach Anwendung der Optimierung der Abrechnungskreise gemäß Hinweis 2183230 (Prüfreport Abrechnungskreise / Einlesen von PA Stammdaten in der Personalabrechnung) kommt es in der Versorgungsrechnung mit Versorgungsausgleich nach § 57 BeamtVG zu einem Abbruch mit der folgenden Meldung: Infotyp 0322 am jjjjmmtt nicht vorhanden: kein maschineller Kürzungsbetrag. Der aktuelle SAP-Hinweis behebt diese Fehlermeldung.
2344443 – Anlage vorübergehende Erhöhung § 14a BeamtVG: Fehlender Text in Bescheid 0018
Mit diesem SAP-Hinweis wird ein Darstellungsfehler im SAP-Musterbescheid 0018 (Anlage vorübergehende Erhöhung § 14a BeamtVG) korrigiert.
Der Hinweis liefert eine Korrektur zur Ermittlung des Betrags für die Sonderzahlung bei der Höchstgrenze Art. 84 Abs. 2 Nr. 3 in der Abrechnung und beim Massendruckreport.
Mit diesem Hinweis werden Entwicklungen für die Verwendung von Varianten für die Kindererziehungs- und Pflegezuschläge ausgeliefert.
Die Möglichkeit für die Erfassung über Varianten ist durch die Einführung des neuen Dienstrechtes für das Land NRW (LBeamtVG NRW) ab 01.07.2016 notwendig geworden. Um eine lückenlose Berechnung sowohl vor dem Beginn des neuen Dienstrechts als auch danach zu ermöglichen, ist es notwendig, eine Möglichkeit zu schaffen, unterschiedliche Varianten von Zeiten der Kindererziehung und -Pflege (Infotyp 0788) und Zuschlagszeiten Kindererziehung/Pflege (Infotyp 0789) parallel zueinander erfassen zu können.
2353103 – Falscher Ruhegehaltssatz bei erneuter Festsetzung nach achter Anpassung III
Sofern eine Auskunft an das Familiengericht für einen Versorgungsempfänger mit einem Eintritt Versorgung vor der achten auf den 31.12.2002 folgenden Anpassung der Versorgungsbezüge (kurz: achten Anpassung) mit Kindererziehungs- oder Pflegezuschlägen erteilt wird, erfolgt die Berechnung der Höchstgrenze nach § 50 BeamtVG mit einem falschen (nicht abgesenktem) Höchstgrenzenvomhundertsatz. Dadurch ist die Höchstgrenze zu hoch. Das gleiche gilt ebenfalls für die Berechnung der Höchstgrenze im Rahmen der Berechnung des Zuschlags nach Art. 114a BayBeamtVG (Mütterrente).
Dieser Fehler, der nach Einspielen des Hinweises 2199130 auftritt, wird mit dem aktuellen Hinweis behoben.
2364997 – Dienstrecht NRW (5): Absenkungsfaktoren § 5 Abs. 1 Satz 3 LBeamtVG
Im Dienstrecht NRW wird die jährliche Sonderzahlung für aktive Beamte zum 01.01.2017 in die laufenden Bezüge eingebaut. Da die Bezüge Grundlage zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für die Versorgung sind, müssen diese auf das Niveau der Versorgung abgesenkt werden. Die entsprechenden Absenkungsfaktoren ergeben sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3 LBeamtVG. Die Absenkung für das Dienstrecht NRW wird mit dem SAP-Hinweis ausgeliefert.
2365428 – Dienstrecht Land Hessen: 2. DRModG (Volle KEZe neben Mindestversorgung Hinterbliebene) (3)
Nach Einspielen des Hinweises und Aktivieren der Teilapplikation erfolgt die Auszahlung der Zuschläge innerhalb der Versorgungslohnart O052 für Witwen bzw. O053 für Waisen. Die Zahllohnarten für die Zuschläge werden nicht mehr gebildet.
2367014 – Dienstrecht NRW (7) – Zuschläge § 50 BeamtVG bei Kürzungen § 54 außer Acht lassen
Am 01.07.2016 tritt das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DRModG NRW) in Kraft. Mit diesem SAP-Hinweis werden Erweiterungen zum Standard gemäß diesen gesetzlichen Vorgaben ausgeliefert. Aktiviert werden die unter Lösung genannten Punkte durch das Dienstrechtskennzeichen N2.
2371424 – Vorabeinbau des Hinweises 2347203
Der Vorabeinbau des Hinweises 2347203 erfordert verschiedene Erweiterungen und Änderungen, die nicht automatisch über die Transaktion SNOTE eingebaut werden können. Mit diesem Hinweis wird das Programm NOTE_2347203 ausgeliefert. Das Programm ist nur notwendig, wenn Sie den Hinweis 2347203 vorab manuell einbauen möchten.
2383217 – Falsche Sonderzahlung für Höchstgrenze Art. 83 BayBeamtVG
Im Dienstrecht für das Land Bayern wird die Sonderzahlung für die Höchstgrenze bei der Berechnung einer Anrechnung nach Art. 83 BayBeamtVG im Dezember nicht korrekt ermittelt. Dieser Hinweis behebt den Fehler.
Dieser Hinweis liefert eine Korrektur zu Fällen mit Regelung eines Ruhegehaltes mit einem neuen Witwengeld (§ 54 Abs. 4) und Kürzung des dem Witwengeld zugrundeliegenden Ruhegehaltes aufgrund eines Versorgungsausgleichs (§ 57).
2390631 – Neuberechnung der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag (2)
Mit dem SAP-Hinweis wird die Fehlermeldung nach Einbau von Hinweis 2268964 und Aktivierung der Erweiterung, wenn Sie für das Berechnungsmodul VERSORGUNG eine kundeneigene Klasse im Customizing (Sicht V_T7PBSCA1B) vorgegeben haben, behoben.
393219 – Versorgungsfreibetrag – Keine Neuberechnung bei Wiedereintritt von Hinterbliebenen
Dieser Hinweis liefert eine Korrektur zum SAP-Hinweis 2268964 (Neuberechnung der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag).
Mit diesem SAP-Hinweis werden zwei Korrekturen zum SAP-Musterbescheid 0027 Anlage Ausk. Fam.gericht (Berechnung) ausgeliefert:
- Die Darstellung der Berechnung des Erdienten Ruhegehalts steht an der falschen Position. Mit dieser Korrektur erfolgt deren Ausgabe unterhalb der Angabe der Gehaltsbestandteile und des maßgeblichen Ruhegehaltssatzes.
- Im Falle einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird bei der Ausgabe der anteiligen § 50 Zuschläge als Überschrift fälschlicherweise „Anteil Zuschläge §§ 50a,b,d BeamtVG für Zeit der eingetragenen Lebenspartschaft“ anstelle von „Anteil (…) Lebenspartnerschaft“ angedruckt. Dies geschieht auch für Altersgeldfälle mit eingetragener Lebenspartnerschaft.
2402520 – AWV-Z4: Stornierungen/Nachzahlungen/Meldegrenze
Dieser Hinweis behebt folgende Fehler bei Stornierungen, Nachzahlungen und Meldefreigrenzen:
1. Findet rückwirkend ein Statuswechsel des im Ausland lebenden Mitarbeiters statt, der eine Änderung der Z4-Kennzahl bewirkt, werden keine Stornierungen mit der alten Z4-Kennzahl erzeugt.
2. Stornierungen und Nachzahlungen werden nicht für die Originalperiode, sondern die aktuelle Periode erzeugt.
3. Bei einer Nachzahlung wird die Meldegrenze auf die Rückrechnungsdifferenz angewendet, nicht auf Stornierung und Neumeldung.
4. Bei einer Zahlung, die auf verschiedene Kennzahlen aufgeteilt ist, wird die Meldefreigrenze auf die Einzelpositionen, nicht auf die Summe der Zahlung angewendet.
2407079 – RPLEHAD3: Verketten von Einträgen im Verzeichnis
Der Report ‚Anzeige gem. §80 Abs. 2 SGB IX (Schwerbehinderte Mitarbeiter)‘ (RPLEHAD3) verkettet zeitliche Lücken zwischen Infotypsätzen Schwerbehinderung (0004), die größer als einen Monat sind. Mit dem Hinweis werden diese zeitlichen Lücken erkannt und im Schwerbehindertenverzeichnis als Aus- und Eintritte dargestellt.
2408944 – HR-DEH: Arbeitskostenerhebung 2016 – Kleinere Korrekturen (1)
Mit diesem Hinweis werden Korrekturen zur Arbeitskostenerhebung 2016 aufgrund eines Programmfehlers ausgeliefert.