Zum 01.07.2017 wurde die Differenzierung der Krankenkassen-Betriebsnummer nach Ost und West, welche in der bisherigen ITSG-Beitragssatzdatei enthalten war abgeschafft. Doch was bedeutet das für Ihr Unternehmen und welche Schritte müssen nun eingeleitet werden?

Was wurde geändert?

Bisher wurden die Betriebsnummern in der ITSG-Beitragssatzdatei nach Ost und West getrennt. Dies wurde nun geändert und eine führende Betriebsnummer wurde eingesetzt. Damit ist es nun möglich sowohl den Hin- als auch den Rückweg der maschinellen Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und Zahlstellen unter einer einzigen Betriebsnummer der jeweiligen Krankenkasse durchzuführen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich sind von dieser Neuerung Betriebs- und Innungskrankenkassen betroffen.

Welche Maßnahmen müssen in SAP getroffen werden?

Generell wird empfohlen die ITSG-Beitragssatzdatei in der nächsten Zeit häufiger zu aktualisieren. Die erste Aktualisierung muss dabei spätestens vor der Juliabrechnung erfolgen, um die Änderung umzusetzen.

Die entsprechende Beitragssatzdatei finden Sie hier.

Das West-Ost-Kennzeichen in den Krankenkassenstammdaten (Tabelle V_5D11_C) wird schon seit längerem nicht mehr ausgewertet (vergleiche F1-Hilfe zum Feld). Die Informationen über den Rechtskreis zur Bestimmung der anzusetzenden Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung können Sie der Tabelle T5D0P (Betriebliche Merkmale) entnehmen.

Alle weiteren Schritte und Informationen finden Sie in  Hinweis 2492005.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.