REACH, CLP und GHS – Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) bringt die EU-Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien).
Das GHS wurde im Rahmen der Vereinten Nationen als System zur Ermittlung gefährlicher Chemikalien und zur Unterrichtung der Nutzer über das Gefahrenpotenzial und dient nunmehr auch als Grundlage für internationale und nationale Regelungen für Gefahrguttransporte.
Wichtige Fristen
- Seit dem 01. Dezember 2012:
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen nach CLP
- Bis zum 31.05.2015:
Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen nach der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG
- Bis 31. Mai 2015:
Sicherheitsdatenblatt von Gemischen muss Einstufung nach der Richtlinie 1999/45/EG enthalten, auch wenn Einstufung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) verfügbar ist.
Sicherheitsdatenblatt von Stoffen und Gemischen mit Einstufung nach der CLP-Verordnung
- Ab 01. Juni 2015:
Etikett darf ausschließlich die Kennzeichnung nach CLP aufweisen. Für bereits in Verkehr gebracht Ware (hierzu zählt auch die Einlagerung) gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren.
Die wichtigsten Änderungen ab dem 01.06.2015:
Durch das Inkrafttreten der CLP-Verordnung kommt es zu weitreichenden Änderungen im Gefahrstoffrecht. Diese haben Konsequenzen für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
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