Am 19./20.02.2014 wurde vom GKV-Spitzenverband das Gemeinsame Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angepasst (Version 2.53).
In diesem Zusammenhang greifen nun ab 01.06.2014 Änderungen im Kernprüfung von DEÜV.
Die Änderungen sind in Hinweis 2020570 – DEÜV: Version 2.53 des Gemeinsamen Rundschreibens erschienen.
Folgende Anpassungen wurden durchgeführt:
- Das Feld Anschriftenzusatz wird ab sofort nicht mehr geprüft und erzeugt keine Fehlermeldung mehr.
- Im Feld Straße ist nun auch ein Bindestrich an letzter Stelle zugelassen.
- Die Fehlerprüfung für den Geburtsnamen, den Familiennamen und auch den Vornamen wird geändert.
Geburtsname : Hochkomma an der ersten und letzten Stelle zulässig.
Familienname: Erste Stelle kann nun ein Hochkomma sein
Vorname: Letzte Stelle darf ein Hochkomma sein.
Weiter ist nun für Betriebsnummer 28645365 Cyberdyne Care Robotics GmbH UV-Grund A07 zulässig.
Nähere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.