Am 19./20.02.2014 wurde vom GKV-Spitzenverband das Gemeinsame Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angepasst (Version 2.53).

In diesem Zusammenhang greifen nun ab 01.06.2014 Änderungen im Kernprüfung von DEÜV.
Die Änderungen sind in Hinweis 2020570 – DEÜV: Version 2.53 des Gemeinsamen Rundschreibens erschienen.

Folgende Anpassungen wurden durchgeführt:

  • Das Feld Anschriftenzusatz wird ab sofort nicht mehr geprüft und erzeugt keine Fehlermeldung mehr.
  • Im Feld Straße ist nun auch ein Bindestrich an letzter Stelle zugelassen.
  • Die Fehlerprüfung für den Geburtsnamen, den Familiennamen und auch den Vornamen wird geändert.

Geburtsname : Hochkomma an der ersten und letzten Stelle zulässig.
Familienname: Erste Stelle kann nun ein Hochkomma sein
Vorname: Letzte Stelle darf ein Hochkomma sein.

Weiter ist nun für Betriebsnummer 28645365 Cyberdyne Care Robotics GmbH UV-Grund A07 zulässig.

Nähere Fragen beantworten wir Ihnen gerne.