Folgende Änderungen haben sich bei der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes (Juni 2014) für das Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Version 2.54) ergeben:
1. Geänderte Personengruppenschlüssel
Mitarbeiter mit dem Personengruppenschlüssel 102, 121 oder 122 rückwirkend ab 01.07.2014 den Personengruppenschlüssel 107 bzw. 111 eingepflegt bekommen. Dies hat zur Folge, dass eine Abmeldung und eine neue Anmeldung erfolgt. Werden die Personengruppenschlüssel nicht entsprechend angepasst, führt dies zu einer Fehlermeldung.
Die gilt jedoch nur für Betrieben, deren Betriebsnummer mit 985 oder 987 beginnt und behinderte Menschen beschäftigen.
2. Datenbaustein DBEU (Europäische Versicherungsnummer)
Zum 01.12.2014 wird der Datenbaustein DBEU hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsschlüssels 130 angepasst, da Kroatien nun Teil Europäischen Union ist. Hierzu wird es auch eine Fehlermeldung im Programm geben.
3. Fehlerprüfung Tätigkeitsschlüssel
Der DEÜV-Tätigkeitsschlüssel in der DEÜV-Meldung muss ab 01.12.2014 ebenfalls für Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 107 und 111 mitgeteilt werden.
Die ersten 5 Stellen des DEÜV-Tätigkeitsschlüssels bleiben weiterhin leer. Somit übermitteln sie Informationen zu Schulbildung, Berufsausbildung, Kennzeichen Arbeitnehmerüberlassung und Vertragsform.
Dieser Sachverhalt betrifft nur Betriebe mit bestimmten Voraussetzungen wie bereits unter 1. erwähnt.
4. Fehlerprüfung im Datenbaustein DBAN
Im Feld DBANSTRASSE gibt es hinsichtlich Auslandsanschriften Änderugnen, da bei thailändischen Adressen ein Schrägstrich vorkommen kann.
Bei thailändischen Anschriften kann ein Schrägstrich im Straßennamen vorkommen. Deshalb wird bei Auslandsanschriften im Feld DBANSTRASSE
Hierfür gibt es ebenfalls ein Fehlerprüfung ab 01.12.2014.
Das aktuelle Support Package und Hinweis 2053027 – DEÜV: Version 2.54 des Gemeinsamen Rundschreibens enthalten die entsprechenden Korrekturen.