Das Zertifikat für die Übertragung der Meldungen an die Krankenkasse ist ab 01.01.2014 gültig. Zertifikate die vor dem 20.12.2013 noch mit SHA1 beantragt wurden, können bis zu deren Gültigkeitsende verwendet werden. D.h. noch maximal drei Jahre.

Hinweis 1930290 – SV: SHA256 Verschlüsselung für Kommunikation Krankenkassen