Rechtsgrundlage

Als E-Bilanz wird in Deutschland die elektronische Übermittlung der Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt bezeichnet.

Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind alle Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz via Datenfernübertragung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ansätze oder Beträge in der Bilanz, die nicht den steuerlichen Vorgaben entsprechen, sind durch Zusätze oder Anmerkungen an die steuerlichen Vorschriften anzupassen und zusätzlich zu übermitteln.

Rechtsgrundlage ist § 5b EStG, eingeführt durch das Steuerbürokratieabbaugesetz. Dieser ist nach 52 Abs. 15a EStG für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

Ziele

Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) soll eine Erleichterung bei der Steuererhebung und einen Abbau der Bürokratie „im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Staat“ erreichen.

Dabei hilft die elektronische Übermittlung der Steuerbilanz, Fehlübertragungen zwischen Papierform und gespeicherten Daten zu vermeiden und die Prozesse effizienter zu gestalten. Zugleich werden umfassende Datenauswertungsmöglichkeiten seitens der Finanzverwaltung geschaffen.

Wer muss die E-Bilanz abgeben?

Alle unbeschränkt Steuerpflichtigen in Deutschland, die ihren Gewinn oder auch Verlust durch die Bilanz nach § 4 Abs. 4, §5 EStG sowie §§140,141 der Abgabenordnung (AO) oder durch die Tonnage nach § 5a EStG ermitteln.

Das sind:

  • Alle Unternehmer sowie Land- und Forstwirte mit selbständigem Handelsgewerbe
  • Unternehmen in Form einer OHG, KG
  • Kapitalgesellschaften
  • Nicht-Kaufleute, wenn
    • der Gewinn aus Gewerbebetrieb über 50.000 € im Wirtschaftsjahr ist
    • die Umsätze im Kalenderjahr 500.000€ überschreiten
    • sich Personalgesellschaften, Einzelunternehmen, Land- und Forstwirte freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen

Es gibt weder Erleichterungen für beschränkt Steuerpflichtige (inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen), noch Bagatellgrenze für kleine Unternehmen oder Ausnahmeregelung für anschlussgeprüfte bzw. dauergeprüfte Unternehmen.

Zusammengefasst:

Die Übermittlungspflicht greift für alle Unternehmen, die nach handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen eine Bilanz aufzustellen haben oder diese freiwillig aufstellen – auch für ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten.

Ausgenommen sind Unternehmen, die weder nach HGB noch nach anderen Rechtsvorschriften buchführungspflichtig sind und ihren Gewinn nach Einnahmen-Überschuss-rechnung ermitteln.

Diese Unternehmen müssen die Anlage EUR nach § 60 Abs. 4 EStDV für Wirtschaftsjahre ab 2011 ebenfalls elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Was Sie beachten müssen:

Die E-Bilanz im SAP-System

Zur Erstellung der E-Bilanz werden von SAP 3 verschiedene Optionen angeboten:

E-Bilanz in SAP

Lösung 1: Eine vollumfängliche Lösung in Kombination mit SAP Business Objects Disclosure Management

Lösung 2: Eine lokale PC-Lösung SAP ERP Client Add-On für E-Bilanz

Lösung 3: Verarbeitung der relevanten Daten als Download-Extrakt außerhalb von SAP

Funktionalitäten der E-Bilanz in SAP

Erweiterungen im SAP ERP ermöglichen das Lesen der relevanten Taxonomie und die Erzeugung der Struktur in SAP. Neben der Kerntaxonomie können auch Branchen- sowie Erweiterungstaxonomien geladen werden. Dabei wird auch das automatisierte Anlegen mehrerer Strukturen sowie deren parallele Verwendung unterstützt.

Mit dem Einlesen der Taxonomie als erweiterte Bilanzstruktur werden die einzelnen XBRL-Tags automatisch auf Positionsebene gespeichert.

Stehen Erweiterungen oder Aktualisierungen der Taxonomien durch Behörden an, kann das bestehende Kontenmapping aus der bisherigen Struktur übernommen werden. Der Aufwand für das Taxonomie-Update wird reduziert.

Zudem steht ein Datenexport für „Mussfelder mit Kontennachweis erwünscht“ zur Verfügung, der die komplette Kontenliste inklusive deren Salden beinhaltet.

E-Bilanz SAP Taxonomie

 

Bewegungsdaten:

  • Zuordnung der Konten zu Knoten der Struktur
  • Unterstützung bei Davon-Positionen und Muss-Feldern
  • Bewegungsdaten aus Classic GL oder New GL
  • Handelsrechtliche und steuerrechtliche Werte

Stammdaten:

  • Hierarchie aller Felder
  • Indikation Muss-Felder
  • Pflege pro Meldestichtag für Unternehmen/Unternehmer

Reporting:

  • Download der Daten nach Excel
  • Maschinelle Schnittstelle per SAP Query

Kundennutzen der E-Bilanz in SAP

  • Flexibles Angebot durch mehrere Lösungen
  • Datenintegration in ein zentrales Repository
  • Datenanreicherung
  • Nebenrechnungen
  • XBRL-Technologie
  • Compliance und Kontrolle