5b EStG regelt die elektronische Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und GuV. Ursprünglich galt diese Neuregelung für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2010 beginnen. Zwischenzeitlich wurde jedoch dieser Anwendungszeitraum um ein Jahr verschoben.
So gilt der § 5b EStG nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. 2011 beginnen.

Weitere Informationen zu den Fristen und Übergangsfristen der E-Bilanz finden Sie hier.

E-Bilanz: XBRL als internationaler Übermittlungsstandard

Das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2010 zeigt die grundlegenden Anforderungen an Inhalt und Form der Datenübermittlung der steuerlichen Gewinnermittlungen auf.

Darin wurde auch das Format XBLR (eXtensible Business Reporting Language) als einziger Übermittlungsstandard festgelegt. Das XBLR-Format ist ein international weitverbreiteter Standard für den elektronischen Austausch von Unternehmensinformationen im Bereich der Finanzberichterstattung.

Vorteile XBLR:

  • Flexible und plattformunabhängige Datenübertragung
  • Sachgerechte und strukturierte Darstellung vorhandener Information,
  • Harmonisierung der externen und internen Berichterstattung
  • Multidimensionale und mehrsprachige Darstellung der Finanzberichterstattung

E-Bilanz Taxonomien als amtlich vorgeschriebener Datensatz

Für die Jahresabschlussdaten gibt es ein Datenschema, die Taxonomie. Diese Taxonomien definieren die verschiedenartigen Positionen der Bilanz oder GuV und ordnen diese entsprechend ihrer Beziehungen zueinander zu.

Nach § 5b EStG wird das Datenschema der Taxonomien als amtlich vorgeschriebener Datensatz veröffentlicht. Unter www.eSteuer.de stehen die Taxonomien zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Grundlage des Datenaustausches in XBLR sind gegliederte Datenschemata. Diese Taxonomien beschreiben Inhalt und Struktur von Finanzberichten und dienen zugleich als Vorlage für einen individuellen Abschluss. Das für die E-Bilanz entwickelte Taxonomieschemata basiert auf der aktuellen HGB-Taxonomie 4.1. Sowohl handelsrechtliche Regelungen als auch die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erforderlichen Anpassungen werden berücksichtigt.

Welche Taxonomie muss ich verwenden?

Taxonomien werden regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Diese sind unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden. Mit jeder Version bleibt sichergestellt, dass eine Übermittlung auch für frühere Wirtschaftsjahre möglich ist. Die aktuelle Taxonomie ist solange zu verwenden, bis es eine neu veröffentlicht wird.

Mit dem Schreiben des BMF vom 28.09.2011 wurde die E-Bilanz Taxonomie-Version 5.0 verbindlich veröffentlicht.

Diese Taxonomie 5.0 ist für die Übermittlung von Datensätze an das Finanzamt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, zu verwenden.

Mit BMF-Schreiben vom 05.06.2012 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.1, veröffentlicht.

Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden.

Es wird nicht beanstandet, wenn die Taxonomie 5.1 auch für das Vorjahr verwendet wird.

Mit BMF-Schreiben vom 27.06.2013 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.2, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2013 beginnen, zu verwenden. Sie können auch für das Vorjahr verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version ist für Echtfälle ab 16.05.2014 gegeben.

Es wird nicht beanstandet, wenn die Taxonomie Version 5.2 für das vorangehende Wirtschaftsjahr 2013 oder 2013/2014 verwendet wird.

Die Übermittlungsmöglichkeit ist seit November 2013 gegeben.

Mit weiterem BMF-Schreiben vom 13.06.2014 wurde die Taxonomie-Version 5.3 veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2014 oder 2014/2015 zu verwenden. Mit der Taxonomie 5.3 ist es nun möglich, E-Bilanzen für Körperschaften mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu übermitteln. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2014 und für Echtfälle ab Mai 2015 gegeben sein.

Es wird nicht beanstandet, wenn die E-Bilanz Taxonomie Version 5.3 für das Wirtschaftsjahr 2014 oder 2014/2015 verwendet wird.

Neuerungen: Steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Betriebe gewerblicher Art können mit der Taxonomie Version 5.3 folgende Berichtsteile übermitteln:

  • Berichtsbestandteil „Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle“: Nutzung der Datenstruktur der Berichtsteile „Bilanz“ und „GuV“ für den steuerrelevanten Geschäftsbereich
  • Berichtsbestandteil „Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle“: wenn lediglich eine Bilanz ausschließlich für den partiell steuerpflichtigen Teilbereich übermittelt werden soll, sowohl Bilanz und G + V als auch nur G + V können für den partiell steuerpflichtigen Teilbereich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermittelt werde
  • Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung für besondere Fälle“: wenn die Gesamtkörperschaft nur eine Gesamtbilanz sowie eine Gesamt-G + V aufgestellt und den Gewinn des partiell steuerpflichtigen Teilbereichs in einer (außerbilanziellen) Nebenrechnung ermittelt hat, ist das Ergebnis der Nebenrechnung in diesem zu übermitteln. Die Nebenrechnung ist in der dazugehörigen Erläuterungsposition (Fußnote) darzustellen.

Ist keine Aktualisierung der Taxonomie mehr erforderlich, ist die letzte Taxonomie (aktuell Taxonomie 5.3) auch für die folgenden Wirtschaftsjahre zu verwenden.

 

E-Bilanz: Überblick über die Datenbereitstellung in SAP

1. Bilanz/GuV-Struktur im Customizing erstellen

  • Taxonomie herunterladen: eSteuer.de
  • Bilanz/GuV-Struktur aus der XBLR-Date heraus generieren
  • Konten und Funktionsbereiche den Konten zuordnen

2. Bilanz/GuV-Daten prüfen

  • Bericht zum Erstellen einer Bilanz und GuV mit Struktur der E-Bilanz
  • Prüfen der Daten in dieser Darstellung

3. Daten in SAP Queries bereitstellen

  • Daten stehen zum Abruf für die Weiterverarbeitung bereit
  • Zum Prüfen des Inhalts der Queries stehen Ihnen im SAP Easy Access verschiedene Berichte zur Verfügung
  • Für die Weiterverarbeitung sin vor allem folgende Spalten relevant: Technischer Name der Position, Betrag, Kontonummer, Kontobezeichnung

Den genauen Ablauf finden Sie auf der Seite der SAP: Datenbereitstellung in SAP für die E-Bilanz in Deutschland.

Weitere Informationen zur E-Bilanz in SAP finden Sie im Blogbeitrag „Die E-Bilanz in SAP: Was Sie beachten müssen und welche Fristen es gibt!“