Im Hinweis 1923146 – EEL Korrekturen und Erweiterungen (12/2013) werden Änderungen bezüglich der Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums und des vereinbarten Arbeitsentgelts ausgeliefert. Weiterhin wird das Programm in Hinblick auf die Erstellung von Entgeltbescheinigungsmeldungen an die Rentenversicherung und an die Unfallversicherung verändert. Auch die Erstellung von Vorerkrankungsmitteilungen werden in Bezug auf Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst und Arbeitnehmern, welche in Infotyp 0013 den Eintrag 3 (ermäßigter Beitrag) eingetragen haben, angepasst.
Hier ein Auszug aus dem SAP-Hinweis:
Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums
- Für den Spezialfall mit Beschäftigungsbeginn, Abwesenheit sowie Beschäftigungsende im gleichen Monat wird im Datenbaustein DBAE gemäß Hinweis 1685672 nur der Zeitraum vom Beschäftigungsbeginn bis zum Tag vor der Abwesenheit gemeldet. Falls der Austritt zum Monatsletzten erfolgt, wird aber der Zeitraum vom Beschäftigungsbeginn bis zum Monatsletzten gemeldet.
Voraussetzung für die Korrektur sind die Änderungen aus Hinweis 1830441. - Bei der Ermittlung des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums zu Meldungen zum Abgabegrund 03 (Mutterschaftsgeld) werden komplette Monate mit einem Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt.
Da in diesen Zeiträumen aber auch Arbeitsentgelt bezogen wurde, müssen diese als bezahlte Entgeltabrechnungszeiträume berücksichtigt werden. - Ermittlung der vereinbarten Arbeitsentgelts (Datenbaustein DBAE)
Das vereinbarte Arbeitsentgelt weicht bei einer Vorgabe über Infotyp 0651, Subtyp 6 von diesem vorgegebenen Betrag ab.
Der Fehler tritt auf, falls in das vereinbarte Arbeitsentgelt (Bescheinigungslohnart BRU1) auch Lohnarten aus Infotyp 0010 (Vermögensbildung) eingehen.
Das aus dem vereinbarten Arbeitsentgelt berechnete Netto ist zu gering.
Der Fehler tritt für die Spezialfälle mit Beschäftigungsbeginn, Abwesenheit sowie Beschäftigungsende im gleichen Monat auf für die nach dem Austritt aufgrund der ELStAM-Abmeldung bereits die Steuerklasse 6 im Infotyp 0012 eingetragen ist.
Voraussetzung für die Korrektur sind die Änderungen aus Hinweis 1892163.
- Entgeltbescheinigungsmeldungen an die Rentenversicherung (Abgabegründe 11 bzw. 12) werden auch für nicht RV-pflichtige Mitarbeiter, wie z.B. geringfügig Beschäftigte, erstellt.
Da diese Mitarbeiter keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird eine entsprechende Prüfung ergänzt. - Bei Entgeltbescheinigungsmeldungen an die Unfallversicherung (Abgabegründe 21, 22 bzw. 23) werden für Mitarbeiter mit der Entgeltart 3 (z.B. Akkordlohn) im Datenbaustein DBUN die Zeiträume 2 und 3 nicht gemeldet.
Der Fehler ist ein Folgefehler der Änderungen aus Hinweis 1803485.
Report Erstellung Ausgangsmeldungen Entgeltersatzleistungen (RPCEEVD0_OUT), Erstellung der Vorerkrankungsanfragen
- Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bzw. einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres werden auch Meldungen zum Abgabegrund 41 (Anforderung Vorerkrankungsmitteilung) erstellt.
Da für diese Mitarbeiter das Entgeltfortzahlungsgesetz und somit die Anrechnungsmöglichkeit von Vorerkrankungen nicht gilt, dürfen in diesem Fall keine Vorerkrankungsanfragen gestellt werden. - Für Mitarbeiter, die im Infotyp 0013 Sozialversicherung mit dem KV-Kennzeichen 3 ermäßigter Beitrag geschlüsselt sind, werden keine Meldungen zum Abgabegrund 41 (Anforderung Vorerkrankungsmitteilung) erstellt.
Da dies in Spezialfällen (z.B. Mitarbeiter mit einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger aktiver Tätigkeit) aber notwendig ist, wird die Prüfung bei der Meldungserstellung entsprechend angepasst.