Die endgültige Fassung des BMF-Schreiben vom 07.08.2013 ist veröffentlicht worden. Bisher war nur eine Entwurfsfassung des ELStAM-Anwendungsschreibens auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums bereitgestellt worden.

Im Schreiben wurde festgehalten:

Die Steuermerkmale werden seitens der Finanzverwaltung gebildet und dem Arbeitgeber bereits gestellt.
Es liegt in der Pflicht des Arbeitgebers einen Mitarbeiter bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei der Finanzverwaltung anzumelden und somit auch die Lohnsteuermerkmale anzufordern.
Die Änderungslisten werden dem Arbeitgeber monatlich zum Abruf bereit gestellt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese abzurufen.
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss das Beschäftigungsende dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.