Folgende Korrekturen sind in Hinweis 2033838 – ELStAM: Korrekturen und Verbesserungen 24/2014 enthalten:
Quarantäne
Hier gibt es zwei Neuerungen:
- Eine Anmeldung als Hauptarbeitsverhältnis wird nicht mehr in eine Anmeldung als Nebenarbeitsverhältnis geändert, befinden sich noch Meldungen in Quarantäne mit Ausprägung 01.
- Das Programm ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren (RPCE2VD0_IN) wurde so angepasst, dass für Meldungen in Quarantäne die Quarantäneausprägung auf 02 geändert werden, wenn eine Meldung von der Clearingstelle abgelehnt wird.
Massenabmeldung
Diese Prüfung auf die Arbeitgebersteuernummer findet nicht für die Antwort aus der Massenabmeldung statt. Ansonsten kann es zu einer Fehlermeldung beim Aktualisieren von IT0012 Steuerdaten kommen, wenn mit der Antwort auf eine Massenabmeldung auch die Monatsliste mit gleicher alter Arbeitgebersteuernummer abgeholt worden ist.
Anmeldung nach Kulanzfrist
Die Antwort auf die Anmeldung nach Kulanzfrist ist der Verfahrenshinweis 552020214. Das bedeutet das Arbeitsverhältnis ist ab dem $datum angemeldet. Somit werden Abmeldungen vor diesem Datum nicht akzeptiert. Deswegen wird nun bereits bei An- und Abmeldungen erstellen eine Prüfung im Programm auf das Referenzdatum gemacht. Gewünschte An- und Abmeldungen müssen über die “Sonderverarbeitung Anmeldung“ oder “Sonderverarbeitung Abmeldung“ im Infotyp Steuerdaten (0012) erzeugt werden.
Verfahrenshinweis 552020307
Wird für einen Mitarbeiter der Verfahrenshinweis 552020307 Wechsel des Hauptarbeitgebers zurück geliefert, wird die Meldung auf Status “fehlerhaft“ gesetzt. Die Steuerdaten D (0012) werden durch den Report ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren nicht aktualisiert, also die Steuerklasse nicht wie vorher auf Steuerklasse 6 gesetzt. Das Beschäftigungsverhältnis bleibt bei der Clearingstelle erhalten.
Die Verarbeitung erfolgt nun analog zum Verfahrenshinweis 552020303 refDatumAG aus der Abmeldung stimmt nicht mit refDatumAG aus der An-/Ummeldung überein.