Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte ist nun Pflicht. Nach der Einführungszeit gibt es bei vielen Personalsachbearbeitern/innen immer noch Unsicherheiten hinsichtlich Meldungen im System oder aufgrund von Rückmeldungen seitens der Finanzverwaltung (Verfahrenshinweise).
Wir können Ihr Team unterstützen!
Folgende Punkte würden wir mit Ihnen zusammen durchgehen:
- – Erläuterung des Verfahrens
- – Bereits bekannte Probleme
- – Analyse der aktuellen (Problem-) Meldungen
- – Hilfestellungen für eigenständige Vorgehensweise bei künftigen Meldungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir helfen Ihnen weiter!