Ab 01.01.2015 muss Dateiversion 11 des Beitragsnachweises verwendet werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich ab diesem Datum aus dem allgemeinen Beitrag von 14,6% und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Zusatzbeitrag ist für Periode 01 und 02/2015 auf 0,9% für Versorgungsbezieher festgelegt. Die neue Änderung für den Beitragsnachweis ist in der neuen Datenversion 11 beinhaltet.

Die neue Version wird bereits mit den Support Packages seit September ausgeliefert. Je nachdem, welchen Supportpackage-Stand Ihr System hat, müssen Sie gesondert bei einer vorschüssigen Abrechnung der Versorgungsbezieher verfahren, da ggf. nur Teile der neuen Funktionalität vorhanden sind.

SAP empfiehlt in Hinweis 2096627 – Vorschüssige Abrechnung von Versorgungsbeziehern ohne Jahreswechsel-Supportpackage 2014/2015 folgende Vorgehensweisen:

  • August 2014 oder früher:

Auf diesem Stand werden in der Abrechnung keine Zusatzbeiträge berechnet und der Beitragsnachweis wird in Version 10 (gültig bis 31.12.2014) erstellt und übermittelt. Sie können nur die Beitragssatzdatei in der Version 4.2 bzw. 4.1 einspielen.

Vorbereitende Maßnahmen:
Die neuen Rechengrößen ab 2015 sind gemäß Hinweis 2086356 einzutragen. In Abweichung dazu, sollte die Konstante KVPR2 (KV Beitragszuschlagssatz AN) temporär den Wert 0,90 enthalten, damit für die Versorgungsbezieher ein KV-Beitrag auf Basis von 15,5% (14,6 aus Beitragssatzdatei V4.2 + 0,9 aus Konstante) gerechnet wird, denn ein Zusatzbeitrag wird nicht gerechnet. Somit vermeidet man bei der in der Abrechnungsperiode Februar nötigen Zwangsrückrechnung auf Januar Nachforderungen, wenn dort ein KV-Beitrag auf Basis von 14,6% und ein Zusatzbeitrag auf Basis von 0,9% gerechnet wird.

  • Stand September 2014:

Auf diesem Stand werden in der Abrechnung keine Zusatzbeiträge berechnet und der Beitragsnachweis wird in Version 11 erstellt und übermittelt. Sie müssen die Beitragssatzdatei in der Version 5.0 einspielen.

Vorbereitende Maßnahmen:
Die neuen Rechengrößen ab 2015 sind gemäß Hinweis 2086356 einzutragen. Die Korrekturanleitung des Hinweises 2094620 muss im System eingespielt werden. Hierdurch können bereits im Dezember 2014 Beitragsnachweise mit der neuen Version 11 erstellt und verschickt werden. Für die Versorgungsbezieher wird ein KV-Beitrag auf Basis von 15,5% (aus Beitragssatzdatei V5.0) gerechnet, denn ein Zusatzbeitrag wird nicht gerechnet. Somit vermeidet man bei der in der Abrechnungsperiode Februar nötigen Zwangsrückrechnung auf Januar Nachforderungen, wenn dort ein KV-Beitrag auf Basis von 14,6% und ein Zusatzbeitrag auf Basis von 0,9% gerechnet wird.

  • Stand Oktober/November 2014:

Auf diesem Stand werden in der Abrechnung Zusatzbeiträge berechnet und der Beitragsnachweis wird in Version 11 erstellt und übermittelt. Sie müssen die Beitragssatzdatei in der Version 5.0 einspielen.

Vorbereitende Maßnahmen:
Die neuen Rechengrößen ab 2015 sind gemäß Hinweis 2086356 einzutragen. Die Korrekturanleitung des Hinweises 2094620 muss im System eingespielt werden. Hierdurch können bereits im Dezember 2014 Beitragsnachweise mit der neuen Version 11 erstellt und verschickt werden. Für die Versorgungsbezieher wird ein KV-Beitrag auf Basis von 14,6% und ein Zusatzbeitrag auf Basis von 0,9% gerechnet.

WEITERE WICHTIGE HINWEISE:
2086356 – Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015
2094620 – Korrekturen zu bereits ausgelieferten Funktionalitäten zum Jahreswechsel Sozialversicherung 2014/2015

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