Folgende Änderungen stehen uns bezüglich der Steuer im Personalwesen bevor:
- Neuer Programmablauf für 2016
- Lohnsteuerbescheinigung 2016:
Hier gibt es eine Änderung bezüglich des Ablaufs des Meldeverfahrens. Künftig wird es ein Bescheinigungs- und Korrekturverfahren inklusive Quarantänefunktion wie auch bei anderen Meldeverfahren geben.
Im Bereich Sozialversicherung gibt es neue Datensatzversionen für DEÜV, EEL, etc. Im Regelfall wird eine Übergangsphase von 01.01.2016 bis 31.03.2016 eingeräumt. Einzige Ausnahme stellt das Entgeltersatz-Meldeverfahren dar. Hier gilt diese Übergangsfrist nicht.
Das heißt für alle Verfahren außer EEL werden die Datensätze mit bisher gültiger Version bis dahin angenommen, jedoch erfolgt die Rückmeldung der Krankenkassen mit neuer Version.
- Ab 01.01.2016 ist die neue Datensatzversion 03 gültig
- Eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung wird eingeführt. Es wird somit der Datenbaustein DBUV nicht mehr versendet. Die entsprechenden Informationen der Mitarbeiter werden in einer UV-Jahresmeldung mit Abgabegrund 92 an die Krankenkassen gemeldet
- Im Datensatz DSME werden neue Felder eingefügt: NEVERNR (Nebenversionsnummer), PROD-ID/MOD_ID und DS_ID(Datensatz-ID)
- Der Datenbaustein Bestandsfehler (DBBF) wird in Datensatz DSME aufgenommen, um dem Arbeitgeber mitteilen zu können, wenn eine DEÜV-Meldung nicht zum Bestand der Krankenkassen passend ist. Diese wird ab Mitte des neuen Jahres zum Einsatz kommen
Die Datensatzversion 08 ist ab 01.01.2016 gültig und ermöglicht die maschinelle Übermittelung einer EEL-Meldung aufgrund Kind krank wieder.
Weiterhin werden folgende Punkte verändert:
- Mit Aufnahme der Nebenversionsnummer in den Datensatz ist für Arbeitgeber, aber auch Krankenkassen die Softwareversion des Arbeitgebers leichter zu erkennen.
- Der Datensatz DSLW wird um zwei Felder erweitert: Prod- und Mod-ID, damit die Empfänger des Datensatzes Kenntnis über das verwendete Abrechnungsprogramm erhalten.
- Das Feld für Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) wird künftig nicht mehr im Baustein DBAL sowie DBMU enthalten sein.
- Ebenso wie das Feld ABM wird der Baustein DBZE (Arbeitszeit bei Erkrankung Kind) wegfallen.
- Die Felder FREISTBRUTTO, FREISTNETTO (am 1. Tag der Freistellung wurde teilweise Brutto-/Nettoarbeitsentgelt erzielt) werden nicht mehr im Baustein DBAE zu finden sein.
- Auch das Feld Zahlungsweise im Baustein DBHE (Höhe der Entgeltersatzleistungen) wird entfernt.
- Hinzugefügt wird das Feld FREISTZUSCHL (ausgefallene Zuschläge während Freistellung) im Baustein DBUN (Arbeits-/Schul-/Kindergartenunfall).
- Der neue Abgabegrund 42 (Anforderung Ende Entgeltersatzleistung) kann bei Langzeitkranken das Ende der Entgeltersatzleistung bei den Krankenkassen angefragt werden. Mit Abgabegrund 62 erhält der Arbeitgeber dann die Antwort. Diese beiden Abgabegründe werden jedoch noch nicht mit dem Jahreswechsel Support Packages ausgeliefert.
Auch im Antragsverfahren auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz wird eine neue Datensatzversion 04 ab 01.01.2016 mit Übergangsfrist bis 31.03.2016 ausgeliefert. Weiterhin wird zukünftig eine maschinelle Rückmeldung der Krankenkassen an die Arbeitgeber bei Abweichungen von Erstattungszeiträumen oder – beträgen möglich sein.
Das Meldeverfahren für die Beitragserhebung des berufsständischen Versorgungswerkes erhält ebenfalls eine neue Datensatzversion 02. Es werden Änderungen vorgenommen wie z.B. die Aufnahme der Datensatz-ID in den Datensatz DSBE und die Möglichkeit der Übermittlung von Bestandsfehlern.
Beim Meldeverfahren der Zahlstellen wird eine neue Datensatzversion mit Gültigkeit ab 01.01.2016 ausgeliefert. Diese enthält folgende Änderungen:
- Wegfall des Sozialausgleiches, da dieser ab 01.01.2015 weggefallen ist , sind im Datensatz DSVZ der Abgabegrund 03 (Prüfergebnis Sozialausgleich) und das Feld Datenbaustein DBPS vorhanden zu entfernen. Aus diesem Grund wird auch Datenbaustein Meldesachverhalt Prüfergebnis Sozialausgleich (DBPS) gelöscht.
- Wegfall der Angabe des Beitragssatzes: Hier wurde im Datenbaustein Meldung der Krankenkasse an die Zahlstelle (DBKZ) das Feld Beitragssatz in ein Reservefeld geändert.
- Einführung der Datensatz-ID: Aufgrund der angestrebten Vereinheitlichung der Meldeverfahren ist es sachgerecht diese Datensatz-ID auch im Zahlstellen-Meldeverfahren zu implementieren. Das Feld Datensatz-ID wurde im Datensatz DSVZ aufgenommen.
- Prod-/Mof-ID wird im Datensatz DSVZ eingefügt. Die Krankenkassen erhalten somit Einblick über das verwendete Abrechnungsprogramm.
- Bestandsmeldungen: Im Datensatz DSVZ und im Feld Datenbaustein DBBF vorhanden ist das Feld DDBF aufgenommen worden. Dies dient zur künftigen Übermittlung von Bestandsfehlern an die Zahlstelle im Sinne von §98 Absatz 2 SGB IV.
Es wird einige Änderungen ab 01.01.2016 geben:
- Wegfall des Meldeverfahrens per E-Mail an die Annahmestellen ab 01.01.2016. Daher wird die neue Datensatzversion 04 ausgeliefert.
- Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung sind bekannt:
|
WEST |
OST |
Bezugsgröße monatlich |
2.905,00 |
2.520,00 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze |
56.250,00 |
56.250,00 |
KV-Beitragsbemessungsgrenze |
50.850,00 |
50.850,00 |
RV-Beitragsbemessungsrenze |
74.400,00 |
64.800,00 |
knappschaftliche RV-BBG |
91.800,00 |
79.800,00 |
AV-Beitragsbemessungsgrenze |
74.400,00 |
64.800,00 |
PV-Beitragsbemessungsgrenze |
50.850,00 |
50.850,00 |
Insolvenzgeldumlagesatz |
% |
% |
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz |
% |
% |
Es wird eine neue XML-Version (eXTra 1.4) ausgeliefert, um die neuen Datensatzversionen der Sozialversicherung übertragen zu können.
Für ELSTER (LStA, LStB und ELStAM) ist ein neuer Verschlüsselungs- und Signaturalgorithmus angedacht.
Rentenbezugsmitteilungen
Ab 01.01.2016 steht eine korrigierte Datensatzversion des XML-Schems für die MZ01-Meldungen zur Verfügung. Die Änderungen basieren auf technischer Ebene. Der Ablauf des Meldeverfahrens bleibt unverändert.
Folgende Neuerungen gibt es mit dem jahreswechsel SAP HCM 2015/2016 in der Bauwirtschaft:
- Ab 01.01.2016 wird der Tarifvertrag TZA Bau den Tarifvertrag über Rentenbeihilfen im Baugewerbe vom 31.10.2002 ablösen. Es kommt zu Änderungen in der Personalabrechnung hinsichtlich der Beitragssätze im Bereich Zusatzversorgung. Außerdem wird diese hinsichtlich des Tarifgebiets OST erweitert.
- Sozialkassenverfahren: Ab Januar 2016 sind Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern mit dem Datensatz ANMEL zu übermitteln. Dies gilt auch, wenn die Anmeldung bereits im vergangenen Jahr erstellt worden ist. Das Programm zum Erstellen der Sozialkassenmeldungen wird so angepasst, dass die Meldungen mit dem Januarlauf (2016) automatisch erstellt werden.