Mit jedem Jahreswechsel stehen auch Änderungen im Personalwesen an. Für die Personalabteilungen der Unternehmen bedeutet das viel Arbeit.

Denn die Pflicht, sich rechtzeitig über die Neuerungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Lohnsteuer und Sozialversicherung zu informieren, wird auch mit dem jahreswechsel 2015/16 vor keinem Mitarbeiter der betroffenen Bereiche halt machen.

In unserer Beitragsserie Jahreswechsel 2015/16 informieren wir Sie über aktuelle Änderungen, Trends und Tipps sowie die notwendigen Anpassungen in SAP.

Leistungen im Sozialrecht: Änderungen ab 2016

Im Sozialrecht gibt es einige Änderungen bei den Leistungen ab dem Jahr 2016. Die wichtigsten finden Sie hier auf einen Blick:

Ab 2016 wird das Kindergeld um 2 € je Kind und Monat erhöht. Zusätzlich muss ab 2016 die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, das das Kindergeld erhält, angegeben werden.

  • 190€/Monat Kindergeld für das erste und zweite Kind
  • 196€/Monat Kindergeld für das dritte Kind
  • 221€/Monat Kindergeld ab den vierten Kind

Der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird um 20 € angehoben und liegt dann bei 160 €.

Mit der Anhebung des Existenzminimums sind auch 180 € höherer Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner können laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Vorsorgeaufwendungen für das Alter können nach Darstellung des Steuerzahlerbundes steuerlich besser abgesetzt werden.

  • Höchstbetrag für die Berücksichtigung der Sonderausgaben von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro)
  • Maximal 82% könnten 2016 (2015: 80 %) abgesetzt werden
  • Das bedeute, Alleinstehende könnten 18.669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37.338 Euro geltend machen.

Zahlen Arbeitnehmern in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 %. Ein Anstieg der Renten zum 1.7.2016 um knapp 4,4 % im Westen und um rund 5 % im Osten wird erwartet.

2016 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 70 auf 72 %. Nur nur noch 28 % der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben dann steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Arbeitnehmer müssen 2016 mit höheren Kassenbeiträgen rechnen:

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt um 0,2 Punkte auf 1,1 %
  • Damit erhöht sich der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 %.
  • Die einzelnen Kassen legen den Zusatzbeitrag selbst fest.

Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigen:

  • Anstieg von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro im Monat bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Anstieg von 6.050 auf 6.200 Euro (im Westen) bzw. von 5.200 auf 5.400 Euro (im Osten) bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung