Sie können das Jahreswechsel-HR SP nicht vor der Januarabrechnung 2016 einspielen?

Trotzdem müssen Sie die gesetzlichen Änderungen bei der deutschen Lohn- und Gehaltsabrechnung ab 01.01.2016 erfüllen. Der Hinweis 2234206 – Unbedingte Änderungen zum Jahreswechsel 2015/2016 hilft Ihnen in diesem Fall weiter.

Folgende Änderungen sind im Hinweis 2234206 beinhaltet:

Neue Rechengrößen

Im Hinweis 2223170 finden Sie die Werte, die für die SV Konstanten ab dem 01.01.2016 gültig sind.

Neue Datensatzversionen für diverse Meldeverfahren ab 01.01.2016

Für die Versionswechsel bei den SV-Meldeverfahren gibt es grundsätzlich eine Übergangsregel. Die Datenannahmestellen werden eingehende Meldungen in der bis zum 31.12.2015 gültigen Version vom 01.01.2016 bis zum 31.03.2016 annehmen und in die dann gültige Version konvertieren.

Hier gibt es allerdings Ausnahmen:

  • Keine Übergangsregelung für das EEL-Verfahren
  • Rückmeldungen an die Arbeitgeber müssen immer in der dann gültigen neuen Version erfolgen.

Bitte beachten Sie hierzu den SAP-Hinweis SV: Erläuterungen zur Übergangsregel bei Versionswechsel 2015/2016 (2223824).

Neuer Programmablaufplan

Für das Kalenderjahr 2016 wird ein neuer Programmablaufplan (PAP) zur Verfügung gestellt. Als Vorabauslieferung können Sie die Korrekturanleitung des Hinweises (2246175) einspielen.

Kindergeld

Im Hinweis 2192904 finden Sie die Informationen zu den erforderlichen Änderungen.

Neue Sachbezugswerte

Die Details können Sie Hinweis 2218044 entnehmen.

 

Achtung:

Durch das Einspielen des Hinweises können Sie die Übergangszeit bis zum Einspielen des HR SP überbrücken und die Januarabrechnung 2016 vornehmen. Wenn Sie das Jahreswechsel HR-SP eingespielt haben, müssen die Mitarbeiter auf den Januar zurückgerechnet werden.