Nachdem eine Beschäftigung beendet wird und eine Arbeitslosigkeit eintritt, gilt auch für bisher befreite Arbeitnehmer wieder die Krankenversicherungspflicht. Für das neue Arbeitsverhältnisses muss erneut ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Hierbei ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze des neuen Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend. Betrachtungszeitraum ist ein Zeitraum von 12 Monaten. Das voraussichtliche künftige Einkommen wird als Grundlage herangezogen. Der Mitarbeiter kann sich trotz Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden.

Nähere Informationen finden Sie hier Keine lebenslange Entscheidung: Befreiung von der KV-Pflicht.