Die Ermittlung der Anschriften im Meldeverfahren werden nach Einspielen von SP 600 A7 bzw. 604 73 nicht mehr aus der Tabelle T536A gelesen.
Nähere Informationen finden Sie in Hinweis 1983393 – Änderung der Ermittlung von Anschriften für Meldeverfahren. Dies betrifft den Datensatz DSKO.
Es ist zu prüfen, ob die Anpassungen im System korrekt umgestellt worden sind. Sollten Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.