Mit jedem Jahreswechsel kommen auch gesetzliche Änderungen und Neuerungen auf Unternehmen zu. Um einen reibungslosen Start ins neue Jahr sicherzustellen sollte deren Umsetzung frühzeitig vorbereitet und geplant werden.

Vorankündigung Jahreswechsel

Seitens der SAP sind bereits die ersten Hinweise raus: 2062520 – Vorankündigung Jahreswechsel 2014/2015 Deutschland. Für Sie haben wir die bevorstehenden Neuerungen zusammengefasst.

Diese stehen Ihnen voraussichtlich ab Kalenderwoche 49 mit den folgenden HR Support Packages zur Verfügung:

  • SAP_HR 6.08: (HR Renewal 2.0) HR SP Nr. 09
  • SAP_HR 6.04: HR SP Nr. 81
  • SAP_HR 6.00: HR SP Nr. B5

Gesetzliche Neuerungen SAP HCM für 2015:
Änderungen in den Bereichen Statistik, Betriebliche Altersversorgung, Steuer und Sozialversicherung

Neuer Programmablaufplan

Der Programmablauf wird bezüglich des Zusatzbeitrags der Krankenkassen angepasst.
D.h. der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung wird im Programmablaufplan berücksichtigt.

Lohnsteuerbescheinigung 2015

Neues Formular für die Lohnsteuerbescheinigung 2015.
Für die LStB gibt es 2015 ein neues Formular.

Lohnsteuer Änderungsrichtlinien 2015

  • Untermonatiger Wechsel vom Haupt- zum Nebenarbeitgeber
    Findet der Wechsel während eines Monats statt, werden die Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten herangezogen.
    Es wird kein neuer Bescheinigungszeitraum gebildet.
  • Freigrenze für Sachzuwendungen
    Die Freigrenze für Sachzuwendungen wird von 40€ auf 60€ erhöht.

ELStAM

  • Schnittstelle
    Findet der Wechsel während eines Monats statt, werden die Steuerabzugsmerkmale zum Monatsletzten herangezogen.
    Es wird kein neuer Bescheinigungszeitraum gebildet.
  • Freigrenze für Sachzuwendungen Gültigkeit der eingesetzten Zertifikate
    Eingesetzte Zertifikate müssen auf ihre Gültigkeit geprüft werden.
    Läuft diese aus, können Sie ihre Zertifikate über das ELSTER-Portal verlängern.
  • Mehrfachbeschäftigung
    Die Nichtbeanstandungsregelung bezüglich der steuerlichen Behandlung bei Mehrfachbeschäftigung wurde bis zum 31.12.2015 verlängert.
    Aufgrund dieser Verlängerung liefert SAP keine Standardfunktionalität für eine Zusammenversteuerung zum Jahreswechsel 2014/2015 aus.

Kommunikation mit den Krankenkassen

Zum 31.12.2014 verlieren die öffentlichen Zertifikate für die Kommunikation mit den Krankenkassen ihre Gültigkeit.
Vor dem Jahreswechsel müssen daher neue Zertifikatslisten eingelesen werden.
Mit der Bereitstellung der neuen Zertifikatslisten wird auch der Hinweis 2081715 – “SV: Einspielen der öffentlichen Zertifikate der Krankenkassen” aktualisiert.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Ab dem Jahr 2015 gibt es keine festen allgemeingültigen Zusatzbeiträge mehr.
Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden abgeschafft und durch einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz ersetzt.
Als Übergangsregelung ist für Versorgungsbezieher im Januar und Februar 2015 ein einheitlicher Zusatzbeitragssatz von 0,9% festgelegt.
Werden die Beiträge regelmäßig von Dritten übernommen, ist für Versicherte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zu verwenden. Dies gilt auch für Versicherte bei landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Weitere Informationen finden Sie im Hinweis 2059804.

Beitragsnachweise:

  • Neue Datensatzversion
    Ab 2015 darf der Beitragsnachweis nur noch in der Version 11 abgegeben werden. Neu sind dabei die Felder „Zusatzbeitrag pflichtig“ und „Zusatzbeitrag freiwillig“, während die Felder für den Sozialausgleich wegfallen.
    Sie finden die Reporte im SAP Menü unter Personalabrechnung Deutschland ->Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode ->Auswertungen ->Sozialversicherung.
    Bitte denken Sie vor der Verwendung an die nötigen Customizing-Aktivitäten.
  • Neue Beitragssatzdatei
    Beitragssatzdateien werden mit dem Jahreswechsel nicht mehr in den Versionen 4.1 und 4.2 bereitgestellt, sondern in der Version 5.0.
    Diese neue Version enthält den durchschnittlichen sowie die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze.
    Auch die Informationen zu den Annahmestellen der Krankenkassen sind in Version 5.0 enthalten.
    Sie können die Beitragssätze  über den neuen Report RPUSVED1 einlesen.

Versorgungsbezüge: neue Fälligkeit

Die Beiträge sind nun am 15. des Folgemonats zu übermitteln.

Wegfall der Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit Entgelt unter 450€

Mit dem 01.01.2015 endet die Übergangsregelung für Beschäftigte in der Gleitzone mit einem regelmäßigen Entgelt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Ab 01.01.2015 handelt es sich dann um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Arbeitnehmer können sich von der RV-Pflicht befreien lassen.

Für die Mitarbeiter, die von der Übergangsregelung gebraucht gemacht haben, ist der Infotyp 0013 abzugrenzen und anzupassen:

  • Löschen der Sonderregel 06 (Bestandsfall GZ) und der SV-Attribute 01 (Aktiver) und 30 (Gleitzone)
  • Verwenden des SV-Attribut 05 (geringf. Besch)
  • Im Normalfall Eintragen folgender SV-Kennzeichen :
    KV  8 Pauschaler Beitrag, RV 9 Pau.AG Rest AN bzw. bei Befreiung RV 7 Pausch Beitrag, AV 0 keine Vers.Pflicht, PV 0 keine Vers.Pflicht
  • Knappschaft (Minijob-Zentrale) als Krankenkasse
  • Ab dem 01.01.2015 Personengruppe 109 (Geringf. Entlohnt) im Infotyp DEÜV (0020)

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung

Kalenderjahr 2015 West Ost
Bezugsgröße monatlich 2.835,00 2.415,00
Jahresarbeitsentgeltgrenze 54.900,00 54.900,00
KV-Beitragsbemessungsgrenze 49.500,00 49.500,00
RV-Beitragsbemessungsgrenze 72.600,00 62.400,00
Knappschaftliche RV-BBG 89.400,00 76.200,00
AV-Beitragsbemessungsgrenze 72.600,00 62.400,00
PV-Beitragsbemessungsgrenze 49.500,00 49.500,00
PV-Beitragssatz 2,35% 2,35%
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz nicht bekannt nicht bekannt

DEÜV: Änderungen am qualifizierten Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung

Das Verfahren bei Mehrfachbeschäftigung wird ab dem Jahr 2015 geändert.

Der Meldedialog bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone entfällt.

Künftig werden Arbeitgeber erst zur Abgabe der GKV-Monatsmeldung aufgefordert, wenn alle beteiligten Arbeitgeber ihre Entgeltmeldungen abgegeben haben.

Die Information, ob und welche Beitragsbemessungsgrenze überschritten wurde, erhalten Sie anschließend von den Krankenkassen. Diese Rückmeldungen müssen dann in das SAP-System eingespielt werden und lösen Rückrechnungen für den betroffenen Zeitraum im Vorjahr aus.

Offene Meldungen aus dem Jahr 2014 werden nicht mehr von den Krankenkassen geschlossen. Deshalb muss die Software so angepasst werden, dass die aufgrund dieser Meldung erstellten Stammdaten im Jahr 2015 nicht mehr verarbeitet werden.

EEL: Neue Datensatzversion 07

Ab 2015 wird die Datensatzversion 07 verwendet, mit Anpassungen hinsichtlich des Aufbaus und der beinhalteten Daten. Für einige Felder wird die Pflege von Infotyp 0651 damit unabdingbar, da sie maschinell nicht ermittelt werden können.

Wichtig:
Vor dem 01.01.2015 erstellte EEL-Meldungen müssen auch vor diesem Datum versendet werden. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Ablehnung durch das Kernprüfprogramm.

Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Version 6 wird folglich ab 01.01.2015 nicht mehr angenommen.

Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a EStG

MZ01-Meldungen werden ab 01.01.2015 mit dem neuen ZfA-Release s12 übermittelt.
Das XML-Schema muss aufgrund der Versionierung der Datensätze und anderen inhaltlichen Änderungen angepasst werden.

Bescheinigung 0096 (Steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag gemäß § 22 Nr. 5 S. 7 EStG)

Der Punkt freiwillige Angaben zum Versorgungsfreibetrag bzw. Zahlung der Versorgungsbezüge wurde im BMF-Schreiben vom 14.08.2014 angepasst.
Bescheinigung für steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag gemäß §22 Nr. 5 S. 7 EStG (Bescheinigung 0096) sind davon betroffen. Die Punkte 9 bis 13 sind in der aktuellen Version nicht mehr enthalten.

Verdienststrukturerhebung 2014

Bis zum 31.03.2015 muss wieder einmal die Verdienststrukturerhebung übermittelt werden.
Hier gibt es sowohl inhaltliche als auch technische Veränderungen.

Die Verdienststrukturerhebung wird als Stichprobenstatistik alle 4 Jahre erhoben. Ausgewählte Unternehmen wurden im Laufe des Jahres informiert