Im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs für 2015 wurden bist jetzt aus dem Infotyp Steuer keine Kinderfreibeträge gelesen. Dies führte dazu, dass bei der Beitragsberechnung für die Pflegeversicherung ein dementsprechender Beitragszuschlag für Kinderlose berechnet wurde.

Lösung:

Das HR Support Package, sowie der darin enthaltene Hinweis 2226235 beheben dieses Problem.

 

Weitere Informationen können Sie oben genannten Hinweis entnehmen.