Pflegezeit – Abwesenheiten können für Verwirrungen sorgen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Anwendung der unterschiedlichen Arten der Pflegezeit.
Kurzfristig, gesetzlich maximal 10 Arbeitstage vollständige Arbeitsfreistellung
a.) Pflegeauszeit, von der Pflegeversicherung bezahlt
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung und beantragt Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung.
Geben Sie im Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) die Abwesenheitsart „Pflegeauszeit, UntStüGeld“ (0363) an.
b.) Pflegeauszeit, bezahlt
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung, z.B. Tarif oder Betriebsvereinbarung, einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung durch den Arbeitgeber.
Geben Sie im Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) die Abwesenheitsart „Pflegeauszeit, bezahlt“ (0362) an.
c.) Pflegeauszeit, unbezahlt
Voraussetzung: Der Arbeitnehmer hat aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften oder einer Vereinbarung keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung.
Geben Sie im Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) die Abwesenheitsart „Pflegeauszeit, unbezahlt“ (0361) an.
Mittelfristig, gesetzlich maximal 6 Monate
Pflegezeit bei vollständiger Arbeitsfreistellung
Geben Sie im Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) die Abwesenheitsart „Pflegezeit“ (0360) an.
Längerfristig, gesetzlich maximal 24 Monate
a.) Familienpflegezeit bei verringerter Arbeitszeit auf min. 15 Stunden pro Woche
Geben Sie im Infotyp „Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit“ (0597) die Abwesenheitsart „Familienpflegzeit“ (0364) an.
Reduzieren Sie die Arbeitsstunden entweder über den Infotyp „Sollarbeitszeit“ (0007) oder den Beschäftigungsgrad über den Infotyp „Basisbezüge“ (0008).
Auf- und Abbau eines Wertguthabens während und nach der Familienpflegezeit ist separat abzubilden.
b.) Pflegezeit bei verringerter Arbeitszeit auf weniger als 15 Stunden pro Woche
Voraussetzung: Eine Aufstockung gemäß Familienpflegezeitgesetz ist hier nicht vorgesehen. Aber der Arbeitgeber kann auch auf Basis eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung eine Aufstockung zahlen.
Geben Sie im Infotyp „Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit“ (0597) die Abwesenheitsart „Pflegzeit“ (0360) an.
Reduzieren Sie die Arbeitsstunden entweder über den Infotyp „Sollarbeitszeit“ (0007) oder den Beschäftigungsgrad über den Infotyp „Basisbezüge“ (0008).
Auf- und Abbau eines Wertguthabens während und nach der Pflegezeit ist gegebenenfalls separat abzubilden.
WICHTIG: Geben Sie eine Abwesenheit entweder im Infotyp „Abwesenheiten“ (2001) oder im Infotyp „Teilzeitarbeit/abweich. Tätigkeit“ (0597) an, aber nie in beiden Infotypen gleichzeitig.
Hinweis: <class=“title“>2119556 – Information: Abwesenheiten für unterschiedliche Arten der Pflegezeit