Für den Fall, dass ein „technisches Problem“ vorliegt, dürfen ELStAM Daten im Zeitraum von 3 Monaten manuell übersteuert werden. Dies bestätigte die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main.

Gewährleistung der Kulanzfrist bei „technischen Problemen“

Als „technisches Problem“ wird nicht nur die fehlerhafte Übermittlung durch das Finanzamt (falsche Steuerklasse etc.) gesehen, sondern auch wenn z. B. ein Arbeitgeber zu Unrecht als Hauptarbeitgeber angemeldet wird. In diesem Fall muss der Fehler jedoch ohne Mitbeteiligung des Arbeitnehmers entstanden sein. Nur so wird die Kulanzfrist auch gewährleistet.

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