Bereits seit dem 1. Juli 2018 muss in Ungarn für alle Mehrwertsteuerzwecke ein entsprechendes RTIR-System (Real Time Invoice Reporting) verwendet werden, um elektronische Erklärungen der Rechnungsdaten eines Unternehmens abzugeben.

Ab April 2020 wird dieses System durch eine weitere Neuerung erweitert. Worauf Sie achten müssen und wer davon betroffen ist, haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Wer muss das RTIR-System generell verwenden?

Jedes Unternehmen, das in Ungarn für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist, muss eine solche Meldung abgeben. Aktuell müssen lediglich Rechnungen gemeldet werden, deren Rechnungswert 100.000 HUF (ca. 320 €) überschreitet.

Wie muss gemeldet werden?

Um die Rechnungsdaten zu senden, muss das XML-Format verwendet werden. Jedoch wurde bekannt gegeben, dass in Zukunft auch das sogenannte „Standard Audit File“ (SAF) von der ungarischen Steuerbehörde verlangt werden kann, weshalb betroffene Unternehmen sich darauf bereits vorbereiten sollten.

Folgende Informationen müssen gemeldet werden:

  • Abrechnungsverbindlichkeiten
  • Allgemeine Buchhaltung
  • Kunden
  • Lieferanten
  • Mehrwertsteuerwert

 

Ablauf der Meldung

Sobald ein entsprechender Datensatz mit den benötigten Details an die Steuerbehörde übermittelt wurde, wird dieses Dokument validiert und auf alle Anforderungen geprüft. Sobald diese Prüfung abgeschlossen und bestanden ist, wird eine Statusmeldung für jede gesendete Rechnung an den Absender zurückgeschickt.

Grundsätzlich können drei verschiedene Status übermittelt werden:

  • „Technischer Fehler“
  • „Warnung: Semantischer Fehler“
  • „Bestätigung der Annahme der Rechnung“

Diese Nachrichten werden ebenfalls im XML-Format übermittelt und können bei Bedarf direkt in das ERP-System eingelesen und weiterverarbeitet werden. Der gesamte Ablauf erfolgt in der Regel vollkommen automatisch und ohne manuelles Eingreifen.

Es muss vorab lediglich ein Benutzer bei der ungarischen Steuerbehörde registriert werden, über den die zu sendenden Daten auf der Online-Plattform abgegeben werden können.

 

Wichtige Änderungen ab April 2020

Ab April 2020 werden alle Steuerzahler dazu verpflichtet die XML-Version 2.0 in elektronischen Rechnungen für die Online-Berichterstattung zu verwenden. Der RTIR-Zeitplan wurde dementsprechend angepasst:

  • Ab Februar 2020 können Unternehmen freiwillig ihre erforderlichen Rechnungsinformationen in Version 2.0 melden.
  • Ab dem 01. April muss zwangsläufig Version 2.0 verwendet werden.
  • Ab 2021 müssen Unternehmen dann auch Rechnungen an Einzelpersonen (B2C) melden. Rechnungen, die an innergemeinschaftliche Unternehmen ausgestellt wurden, müssen ebenfalls an die National Tax Administration and Customs Hungary (NAV) gemeldet werden.

 

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