Bereits 2012 wurde von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen, dass der 500. Reformationstag ein bundesweiter Feiertag sein soll. Am 31.10.2017 ist es nun soweit und Martin Luthers Kirchenreform jährt sich zum 500. Mal.
Was müssen Sie beachten?
Da der 31.10. bis jetzt kein gesetzlicher Feiertag war, ist er auch nicht als solcher in den Kalendern der SAP-Systeme vorhanden. Das bedeutet für Sie, dass diese Berücksichtigung entsprechend eingetragen werden muss. Hierbei ist vor allem auch zu beachten, dass dieser Feiertag im Jahr 2017 unabhängig von der Konfession gültig sein muss. Durch die Anpassung des Feiertagskalenders müssen auch die Arbeitszeitpläne neu generiert werden.
Diese Fragen sollten Sie vorab beantworten:
Wird der Feiertagskalender auf dem Entwicklungs-/Qualitätssicherungssystem oder auf dem Produktivsystem gepflegt?
Um diese Frage beantworten zu können müssen die Feiertagskalender inklusive der Feiertage und Feiertagsklassen auf den Systemen verglichen werden. Zeigen sich Unterschiede, können Sie anhand dieser entscheiden, auf welchen Systemen der Kalender angepasst werden muss.
Wurden für 2017 (speziell Oktober) bereits Abwesenheiten oder Abwesenheitskontingente angelegt?
Über den Report RPTABS20 können Sie eine Auswertung der Abwesenheiten für den Oktober 2017 starten und diese dann ggf. anpassen.
Für folgende Bundesländer müssen die Feiertagskalender angepasst werden:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.