Der Beleg für eine vom Arbeitgeber veranlasste Mahlzeit muss nun nicht mehr manuell ins System eingepflegt werden, wenn die zu zahlende Pauschale Null beträgt. Dieser Schritt ist nun hinfällig. Sobald Sie den Haken für einen Abzug im Reisekostenmanager setzen, erfolgt eine automatisierte Berechnung des entsprechenden Betrages.

Vorab jedoch müssen die Spesenarten hinsichtlich ihres Kennzeichens zur Versteuerung angepasst werden. Anschließend müssen im Customizing die Reiseabrechnungskonstanten überprüft werden. Hiervon sind folgende Konstanten betroffen: SBZA, SBZM, SBZF.

Die Korrekturanleitung finden Sie in Hinweis 1950679 – Deutschland: Reisekostenrecht 2014: Sachbezug bei Abzug Mahlzeit ohne Pauschale.