Neue Sachbezugswerte
Zum 01.01.2014 ändern sich die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten und
Unterkünfte und daraus abgeleitet die Werte für Personalunterkünfte.
Änderungen bezüglich der Lohnsteuerbescheinigung
In Zeile 2 der Lohnsteuerbescheinigung wird der Buchstaben M angedruckt bei Gewährung üblicher Mahlzeiten anlässlich von Auswärtstätigkeiten.
Im BMF-Schreiben vom 28.08.2013 wird der Sachverhalt wie folgt beschrieben: „M“ ist grundsätzlich einzutragen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Eintragung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Besteuerung der Mahlzeit nach § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG unterbleibt, der Arbeitgeber die Mahlzeit individuell oder nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG pauschal besteuert hat.
Das heißt,werden Reisenden bei einem Aufenthalt Mahlzeiten gestellt, wird der Geldwert von der Verpflegungspauschale abgezogen. In diesem Fall ist der Großbuchstabe „“M““ in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen. Dies kann durch manuelle Pflege der Stammdaten geschehen oder durch Überleitung der Reisekosten in die Personalabrechnung.
Im SAP System sind im jeden Fall Eingriffe notwendig. Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wichtige Hinweise:
1888252 – Reform des Reisekostenrechts zum 01.01.2014
1890802 – Deutschland: Reisekostenrecht 2014
1899916 – Deutschland Reisekostenrecht 2014 Teil 2
1908162 – Deutschland Reisekostenrecht 2014 Teil 2
1902231 – Deutschland Änderungen in der SAP Reisekostenabrechnung durch die Reisekostenreform 2014