Mit dem Hinweis 2659224 hat die SAP das rvBEA-Teilverfahren GML57 zum produktiven Einsatz freigegeben. Welche Besonderheiten und Veränderungen das neue Verfahren mit sich bringt, haben wir für Sie zusammengefasst.
Was ist rvBEA?
In der Abkürzung „rvBEA“ steht das „rv“ für die „Rentenversicherung“ und das „BEA“ für „Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen“. Mittels des rvBEA-Verfahrens soll die Kommunikation zwischen Rentenversicherungsträgern (RV-Trägern) und Arbeitgebern auf elektronischen Weg erfolgen, statt wie bisher in Papierform. Im Wesentlichen können Bescheinigungen angefordert sowie auch Anträge des Arbeitgebers oder entsprechende Rückantworten entgegen genommen werden.
Ziel des elektronischen Verfahrens ist dabei, die Digitalisierung der Verarbeitungsprozesse der Rentenversicherung voranzutreiben. Gleichzeitig wird eine Verringerung von Verwaltungskosten sowohl auf der Seite der Arbeitgeber als auch auf der Seite der Rentenversicherungsträger erreicht.
Die rvBEA ist in Teilverfahren eingeteilt. Das GML57-Teilverfahren wurde als erstes zur Verfügung gestellt.
GML57 – Teilverfahren zum Anfordern von gesonderten Meldungen
Das GML57-Verfahren basiert auf § 194 Absatz 1 SGB VI, laut dem der Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers beitragspflichtige Einnahmen für abgelaufene Zeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert melden muss. In diesen gesonderten Meldungen ist das Bruttoarbeitsentgelt eines Rentenantragstellers enthalten. Auf Basis dieser Informationen ermittelt die Rentenversicherung durch eine Hochrechnung den voraussichtlichen Bruttoverdienst für die Zeit bis zum Vormonat des Altersrentenbeginns.
Bisher konnte der Rentenversicherungsträger die DEÜV-Meldung mit Grund 57 nur auf dem Postweg mit dem Formular R0250 von dem Arbeitgeber anfordern. Mit GML57 erfolgt diese Anforderung nun elektronisch. Zurzeit ist die Nutzung GML57-Verfahren noch freiwillig, wird aber ab dem 01.01.2019 verpflichtend sein.
Wie funktioniert rvBEA?
Gemäß § 96 Abs. 2 SGB IV müssen die Arbeitgeber, die sich für rvBEA registriert haben, mindestens einmal wöchentlich die Meldungen der Sozialversicherungsträger bzw. anderer öffentlicher Stellen von den Kommunikationsservern abrufen und überprüfen, ob die RV-Träger elektronisch Bescheinigungen angefordert haben. Die Anforderungen werden getrennt nach Abrechnungszeiträumen beantwortet. Durch diese Anforderung wird im Infotyp 0700 „Elektronischer Datenaustausch“ automatisch ein Eintrag mit dem Subtyp „DXAR“ angelegt. Falls die Anforderungen nicht bzw. nur teilweise beantwortet werden können, muss der entsprechende Hinderungsgrund an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden (Dieser wird dazu automatisch in dem IT0700-Satz hinterlegt, sobald der Meldegrund 57 nicht mit Hilfe des DEÜV-Verfahrens erstellt werden kann).
Weiterhin werden die Meldungen auf Plausibilität geprüft. Diese Prüfung erfolgt mit speziell dafür entwickelten Programmen, welche nach Programmvorgaben der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Institutionen gestaltet werden. Wenn der DSRV (Datenstelle der Rentenversicherung) plausible Daten vorliegen, werden diese an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet. Nach § 196a SGB VI muss dieser dann einen entsprechenden Ausdruck der Bescheinigung an den betroffenen Mitarbeiter schicken.
Ist eine Plausibilität der Daten jedoch nicht gegeben, werden die Meldungen abgelehnt und automatisch an den Arbeitgeber zurückgeschickt. Der Arbeitgeber wiederum muss diese Meldungen dann überprüfen und korrigiert an die DSRV zurück schicken.
Die Reports zur Nutzung des GLM57-Teilverfahren finden Sie im SAP Menü unter dem Pfad:
Personal/ Personalabrechnung/ Europa/ Deutschland/ Folgeaktivitäten/ Pro Abrechnungsperiode/ Abrechnungszusatz/ rvBEA.
Notwendige Einstellungen zum Verfahren GML57
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