Datenschutzexperten schlagen Alarm. Ein neues Urteil des EuGH wirkt sich auf den Datentransfer zwischen Europa und den USA aus. Seit 15 Jahren ermöglichte die Safe Harbor-Vereinbarung Unternehmen die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europa und elf anderen Ländern ohne eine vorherige Genehmigung durch Datenschutzbehörden. Doch das ändert sich jetzt. Die bisherige Möglichkeit der Datenübermittlung wurde für unzulässig erklärt.
Urteil des EuGH zur Safe Harbor-Vereinbarung
Mit dem Urteil (EuGH, Az. C‑362/14) vom 6. Oktober 2015 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass das Safe Harbor-Abkommen ungültig ist.
Warum? Weil Safe Harbor den europäischen Datenschutzbehörden keine Möglichkeit einräumt die Bürger zu schützen, die der Meinung sind, dass ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre verletzt werden.
Max Schrems gegen Facebook
Hintergrund des Urteils des EuGH ist die Klage von Max Schrems gegen Facebook. Mit dieser wollte der Österreicher die Datensammelwut von Facebook eindämmen. Die Folgen dieser Entscheidung treffen jetzt nicht nur Internet-Giganten wie Facebook sondern auch den größten Teil der europäischen Wirtschaft. Denn europäische Unternehmen nutzen eine Vielzahl von Diensten und Leistungen von Unternehmen außerhalb der EU, wie eben beispielsweise die USA.
Die Hintergründe zum Safe Harbor-Abkommen
Mit dem Urteil des EuGH wurde das Safe Harbor-Abkommen also 2015 für ungültig erklärt. Seitdem fehlt folglich auch eine rechtssichere Lösung für die Datenübertragung an ein US-Unternehmen.
Die Position der lokalen Datenschutzbehörden in der EU wird im Hinblick auf die unabhängigen Prüfungen der rechtlichen Grundlagen von Datenübermittlungen in Einzelfällen gestärkt. So soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Privatsphäre von Personen unantastbar bleiben.
Auswirkungen auf den Datenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und den USA, aber auch zwischen der EU und anderen Ländern sind die Folge. Eine neue Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist erforderlich.
Was bringt die Zukunft?
Aktuelle Probleme für Unternehmen
Für viele Unternehmen bedeutet diese Entscheidung eine Reihe neuer Probleme und Herausforderung.
Fazit:
Wer nach dem Safe Harbor Urteil nicht handelt, riskiert hohe Bußen aufgrund von Compliance-Verstößen.
- Verträge müssen angepasst und aktualisiert werden
- Lokale Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten um internationale Datenübermittlungen zu vermeiden
Wollen Unternehmen weiterhin Dienste von US-Anbietern oder deren EU-Tochtergesellschaften ohne datenschutzrechtliche Risiken nutzen, ist das nur mit Beruf auf die Fallgruppen des § 4c BDSG möglich. Ist das nicht der Fall, sollten Unternehmen nachfragen, wie der jeweilige Anbieter eine datenschutzkonforme Lösung in Anbetracht der aktuellen Lage anbieten kann.
Stellungnahme der SAP:
Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen fällt es SAP leichter, auch mit dem Wegfall des Safe Harbor-Abkommens ein entsprechend hohes Schutzniveau sicherzustellen.
Beim Thema Cloud heißt das konkret die Nutzung der Cloud-Kapazitäten in Europa. Daneben können Service- und Supportleistungen lokal angeboten werden. Wachsenden Rechenzentrumskapazitäten in den verschiedensten Ländern, ermöglicht das Anbieten von lokalen Dienstleistungen. Seitens der SAP gibt es hier auch eine offizielle Stellungnahme.
Der Konzern verfügt über 42 Datencenter in 12 Ländern. So können europäische Daten auch in Europa gespeichert werden. Das entspricht dem Ansatz der SAP – den Kunden weltweit ein hohes Schutzniveau für ihre Daten zu bieten.
Allerdings geht es nicht nur um den Speicherort der Daten sondern auch auf den Informationszugriff bei Wartungsprozessen. Deshalb bietet SAP die Option an, dass nur aus der EU der Zugriff auf die Daten erfolgen darf. Der Konzern selbst hat durch die Safe-Harbor-Entscheidung kaum Beeinträchtigungen. Die SAP hat stattdessen bereits individuelle Verträge zum Datenaustausch geschlossen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft uns vergleichsweise wenig, weil wir uns auch schon in der Vergangenheit nicht auf Safe Harbor verlassen haben.
EU Access from SAP
SAP bietet ihren Kunden mit „EU Access from SAP“ einen passenden Service an. Personenbezogene Daten werden damit in Rechenzentren ausschließlich innerhalb der EU/EWR gespeichert und verarbeitet. Ohne vorherige Freigabe durch den Kunden sind keine Zugriffe von außerhalb Europas möglich.