In diesem Beitrag fassen wir für Sie zusammen, wie der Brexit Ihr SAP-System beeinflussen kann und auf was Sie besonders achten sollten.
Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Drittland
Nach dem Brexit am 31.01.2020 gehört das Vereinigte Königreich zwar nicht mehr zu der Europäischen Union, allerdings aber weiterhin zum erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum. Würde Großbritannien einen Beziehungskurs zur EU ähnlich wie Norwegen einnehmen, wären die Änderungen für die Wirtschaft nicht so umfangreich. So haben beispielsweise die EWR-Staaten die EU-Richtlinien im Steuerrecht zum größten Teil übernommen.
Wahrscheinlicher ist jedoch, dass Großbritannien zu einem Drittstaat wird, was viel schwerwiegendere Folgen mit sich bringt. Unternehmen müssen dadurch Ihre Prozesse genau betrachten und die entsprechenden Einstellungen im SAP-System durchführen.
Zusammenfassung:
- Steuerfindung für Belieferung Kunden UK aus EU
- Erlöskontenfindung für Differenzierung Umsatz EU / Drittland
- Anpassungen bei Werken im Ausland: Standort UK
- Reporting INTRASTAT / EXTRASTAT / Steuermeldungen
- Steuerfindung Rechnungseingang von Lieferant UK
- Ausprägung Länder / Organisationseinheiten (EU-Kennzeichen)
Weitere Informationen finden Sie auch in dem zugehörigen Hinweis der SAP.
Sollten Sie Unterstützung bei der Durchführung der Anpassungen in Ihrem SAP-System benötigen oder Fragen bezüglich der Umsetzung der Änderungen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Experten helfen Ihnen weiter!