Sozialversicherung |
Rechengrößen in der Sozialversicherung |
Zum 01.01.2014 ändern sich die Jahresentgeltgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung. Kontakt |
DEÜV - Verkürzung der Abgabefrist für Jahresmeldungen |
Die Frist für die Abgabe der Jahresmeldungen für das Vorjahr wird vom 15. April des Folgejahres auf den 15. Februar vorgezogen (BUK-Neuorganisationsgesetz).
Einmalzahlungen, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, werden per Sondermeldung (Abgabegrund 54) für das Vorjahr gemeldet. |
Das Eingabefeld "Zuschuss Mutterschaftsgeld" im Erstattungsverfahren AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) bei der Verwendung des Infotyps "Elektronischer Datenaustausch" (0700) mit Subtyp "DBZU" (AAG Mutterschaft) fällt weg.
Die Ermittlung dieses Feldes erfolgt entweder vollmaschinell in der Abrechnung oder in dem Infotyp "Wiederkehrende Be-/Abzüge" (0014) bzw. in dem Infotyp "Ergänzende Zahlung" (0015) mit einer Vorgabe eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Musterlohnart O450).
Bei beiden Alternativen sind Aktivitäten zum Jahreswechsel notwendig. Kontakt |
Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - neue Datensatzversion |
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Erstattungsanträge in der neuen Datensatzversion 03 übertragen werden. Aufgrund der bevorstehenden Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 01.02.2014 hat der GKV-Spitzenverband die Grundsätze und die Verfahrensbeschreibung entsprechend angepasst.
Folgende Änderungen wurden daher am Datenbaustein DBBV (Bankverbindung) vorgenommen: |
- Die Felder für IBAN und BIC werden zu Mussfeldern.
- Die bisherigen Mussfelder Kontonummer (KTO) und Bankleitzahl (BLZ) werden zu Reservefeldern, die nicht mehr gefüllt werden. Kontakt
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Beitragsnachweis - neue Datensatzversion |
Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch Beitragsnachweise in der neuen Datensatzversion 10 übertragen werden.
Beachten Sie, dass diese Änderungen unbedingt vor der Erstellung des Beitragsnachweises für den Januar 2014 enthalten sein müssen. Kontakt |
Redesign Beitragsnachweis - Ausgangsverfahren |
Aufgrund des zukünftigen Meldeverfahrens "Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" wurde ein Redesign des Beitragsnachweises nötig.
In diesem Meldeverfahren müssen die Beitragsnachweise so gemeldet werden, wie sie ursprünglich erstellt und übermittelt wurden. Dies setzt eine Speicherung der Beitragsnachweise auf der Datenbank anstelle in einer TemSe-Datei voraus.
Ein Umstieg auf das neue Verfahren ist bis Juni 2014 erwünscht.
Wenn keine neue Datensatzversion kommt, wäre eine Unterstützung des alten Prozesses bis Ende 2014 möglich. Kontakt |