Folgender Sachverhalt liegt vor:

Nach Ende der Elternzeit befindet sich ein Mitarbeiter in unbezahlten Urlaub. Dieser Mitarbeiter ist freiwillig gesetzlich krankenversichert. Während des unbezahlten Urlaubs erhält er eine Einmalzahlung vom Arbeitgeber.

Muss nun der Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV berechnet werden, wenn die Einmalzahlung im Zeitraum des unbezahlten Urlaubs erfolgt?

Der GKV-Spitzenverband hat bereits in einer Niederschrift vom 30.06.2010 den rechtsmäßigen Umgang hinsichtlich Arbeitgeberzuschuss fest gehalten: bei eben beschriebenen Sachverhalt darf kein Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV berechnet werden.
Im Anhang des Hinweis 1574611 – Unbezahlter Urlaub nach Elternzeit bei freiwillig Versicher kann dies nachgelesen werden.

Zur Umsetzung im SAP-System wird hierfür eine neue Teilapplikation SVUE (Steuerung Einmalzahlung während unbezahlten Urlaubs nach Elternzeit) ausgeliefert. Die Korrekturanleitung befindet sich in Hinweis 2042647 – Einmalzahlung während unbez. Urlaubs nach Elternzeit bei freiwillig Versicherten. Diese Teilapplikation ist ab 01.01.2015 aktiv. Möchten Sie diese zu einem früheren Zeitpunkt in ihrem SAP-System aktivieren, kontaktieren Sie uns.

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