Bereits am 19. Mai 2014 trat eine Richtlinie für Tabakerzeugnisse der Europäischen Union in Kraft, die Vorschriften zur Herstellung, der Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen enthält. Diese Tabakproduktrichtlinie (TPD) wurde im Laufe der letzten Jahre immer wieder um zusätzliche Regularien erweitert, die sich vor allem auf den Handel mit derartigen Erzeugnissen beziehen.

Die letzte Änderung (TPD 2) trat am 20. Mai 2019 in Kraft und regelt im Speziellen die Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren, die nun mehr denn je auch von den Zwischenhändlern eingehalten werden muss.

Genereller Inhalt der Tabakproduktrichtlinie

Im Allgemeinen enthält die Tabakproduktrichtlinie, die verpflichtend bereits bis zum 20. Mai 2016 umgesetzt werden sollte, folgende Vorschriften:

  • Mindestmaße für Warnhinweise auf Verpackungen und Verbot kleiner Verpackungen bei bestimmten Waren
  • Verbot von Tabakwaren mit charakteristischen Aromen
  • Verpflichtung zur Offenlegung der Inhaltsstoffe von Tabakwaren gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten
  • Neu-Regelungen bezüglich der Tabakverpackungen (Verbot von irreführenden Elementen)
  • Festlegung von Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für elektronische Zigaretten
  • EU-weites System zur Überwachung und Rückverfolgung von Tabakwaren

 

Tabakproduktrichtlinie 2

Die aktuellsten Änderungen der Tabakproduktrichtlinie betreffen vor allem den letzten Punkt der vorangegangenen Aufzählung an Inhalten. Dieses „Track-and-Trace“ betrifft nun nicht mehr nur die Hersteller, die Ihre Erzeugnisse bis zum Händler rückverfolgen müssen, sondern auch entsprechende Zwischenhändler.

Das bedeutet, dass die gesamte Lieferkette von Drehtabak, Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen zu jeder Zeit rückverfolgbar sein muss. Jede Verkaufs- und Umverpackung erhält somit ein individuelles Erkennungs- und Sicherheitsmerkmal, wie beispielsweise eine Seriennummer oder einen QR-Code, mit dem der Waren-Weg jeder Schachtel innerhalb der gesamten EU transparent nachweisbar gemacht werden soll.

Ziele des Systems zur Rückverfolgung von Tabakwaren:

  • Verringerung des Schwarzmarkthandels mit Tabakwaren
  • Reduzierung des Angebots an illegalen Tabakwaren innerhalb der EU
  • Schutz vor gesundheitsschädlichen, unversteuerten Waren, die von Schwarzmarkthändlern in Umlauf gebracht wurden

 

Wie funktioniert das System zur Rückverfolgung der EU?

Das System, das von der EU-Kommission angedacht und eingerichtet wurde, funktioniert grundsätzlich in drei Schritten:

Durch dieses Vorgehen kann von den Behörden jederzeit nachvollzogen werden, wie sich legale Tabakwaren bewegen und ob sie zu einem gewissen Zeitpunkt aus der Lieferkette in einen rechtswidrigen Markt verschoben wurden.

 

Umsetzung

Wie eingangs bereits erwähnt gilt die neue Regelung für die Rückverfolgbarkeit für Tabakwaren bereits seit dem 20. Mai 2019 und muss seit diesem Zeitpunkt auch verbindlich umgesetzt sein. Betroffen sind zu diesem Zeitpunkt jedoch nur Zigaretten und Drehtabak.

Ab dem 20. Mai 2024 müssen dann auch alle anderen Tabakwaren entsprechend gekennzeichnet und zurückverfolgt werden können. Ziel dieses zeitlichen Versatzes ist es, speziell kleineren Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich auf die gesetzliche Änderung vorbereiten zu können.

Zentrale Stelle für die Vergabe der oben erwähnten Labels ist für Deutschland die Bundesdruckerei. Diese stellt zum einen das Portal zur Registrierung und zur Bestellung der Markierungen zur Verfügung und registriert zum anderen dann alle Wirtschaftsteilnehmer aus Industrie und Handel. Darüber hinaus ist deren Hauptaufgabe natürlich die Erstellung und Vergabe von individuellen Erkennungsmerkmalen in elektronischer oder physischer Form für Einzel- und aggregierte Packungen.

 

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung von Track-and-Trace in Ihrem SAP-System benötigen oder eigene Chargen bzw. Serialnummern implementieren wollen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.